14.10.2019 - 5 Bericht der Amtsvorsteherin über Beschlüsse der...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Amtsausschuss des Amtes Nord Rügen
- Datum:
- Mo., 14.10.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
Protokoll
Da die letzte Sitzung des Amtsausschusses am 8. August 2019 die konstituierende Sitzung war und dort kein Bericht der Amtsvorsteherin erfolgte, möchte ich noch über die Beschlüsse des nicht öffentlichen Teils der Sitzung des Amtsausschusses vom 8. April 2019 informieren. Dies waren:
- Billigung der Eilentscheidung der Amtsvorsteherin zur Auftragsvergabe Lieferung und Montage von zwei Rolltoren für den Carport auf dem Gelände des Bauhofes Altenkirchen durch die Firma RST-Rügen
- Auftragsvergabe für die Renovierung einiger Büroräume vom Amtsgebäude Nord-Rügen
- Beschlussvorlage zur Beschaffung eines Anbauhächslers mit Zapfwellenantrieb für die ABM-Koordinierung des Amtes Nord-Rügen
- Verlängerung der Laufzeit der Cyber-Versicherung;
- Zusätzliche Arbeitszeit für Schülerbetreuung durch Schulsekretärin
- Befristete Einstellung im Bürgeramt
- Befristete Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit
Im nicht öffentlichen Teil der konstituierenden Sitzung des Amtsausschusses vom 8. August 2019 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
- Beschluss zur Billigung der Eilentscheidung der Amtsvorsteherin einer überplanmäßigen Ausgabe - Instandsetzung und Sanierung der Warmwasserversorgung der Turnhalle Altenkirchen
- Billigung einer Eilentscheidung der Amtsvorsteherin zur Auftragsvergabe Lieferung von Schulbüchern und Arbeitsheften für die Regionale Schule Windland
- Ausbildung zum Verwaltungsbetriebswirt
- Zuschuss Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger
Im öffentlichen Teil dieser Sitzung haben wir uns auch mit der Hauptsatzung beschäftigt. Hier sollte noch eine klarstellende Änderung des § 5 erfolgen. Leider war die Vorbereitung dieser Änderungssatzung auf Grund von krankheits- und urlaubsbedingtem Personalmangel nicht machbar. Deshalb wird diese Änderung erst zur nächsten Sitzung Eingang in die Tagesordnung finden.
Nach § 6 der Hauptsatzung hat die Amtsvorsteherin Befugnisse im Rahmen der ihr übertragenen Wertgrenzen. Über die in diesem Rahmen getroffenen Entscheidungen hat die Amtsvorsteherin den Amtsaus-schuss zu informieren.
Im Rahmen dieser Befugnisse wurden folgende Entscheidungen getroffen:
- Abschluss eines Wartungsvertrages für die Schließanlage Amtsgebäude (560,00 €/Jahr)
- Anschaffung eines Defibrilators (einmalig 1.813,00 €)