06.11.2019 - 4.1 Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur 9. vere...

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Protokoll

Die Gemeinde Glowe hat am 3.4.2019 den Beschluss Nr. 030.6.24-294/19 über die 9. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr.11 „Ferien- und Freizeitpark Glowe“ gefasst.

Ziel der Planänderung ist es, im Bereich der im Ursprungsbebauungsplan von 2004 festgesetzten Infrastrukturmaßnahmen (Läden und Restaurants) dort eine Rezeption mit Betreiber- und Mitarbeiterwohnung sowie Wohn- und Ferienhäuser zuzulassen. Der Beschluss wurde vom 10.4.2019 bis 26.4.2019 ortsüblich in den Schaukästen der Gemeinde sowie auf der Homepage des Amtes Nord-Rügen bekannt gemacht. Nach Ausfertigung des städtebaulichen Vorvertrages (Beschluss-Nr. 030-6-24-304/19 vom 3.4.2019) wurde die Planung beauftragt (Beschluss-Nr. 030.6.24-305 vom 3.4.2019). Nunmehr liegt der entsprechend des Aufstellungsbeschlusses vom Planungsbüro erarbeitete Planentwurf vor, der von der Gemeinde zu billigen ist.

 

Hinweis durch den Bauausschuss: auf S.3 unter 1.1. L 29 durch L30 ersetzen!

Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Beschlussfassung

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Beschluss

Beschlussvorschlag:

 

1. Der Entwurf der 9. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Ferien- und Freizeitpark Glowe“ , aufgestellt nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren ohne Umweltbericht, und der Entwurf der Begründung werden gebilligt.

 

2. Die Entwürfe des Planes und der Begründung sind nach § 13 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die betroffenen Behörden sind von der Auslegung zu benachrichtigen und gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Die Planung ist anzuzeigen. .

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 7

7

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage