26.06.2019 - 11.1 Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehan...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Der Bürgermeister ist als gesetzlicher Vertreter der Gemeinde Mitglied der Verbandsversammlung. Da die Bürgermeister ehrenamtlich tätig sind, ist es oft nicht möglich, die Vertretung der Gemeinde wahrzunehmen. In der Vergangenheit wurde deshalb die Leitende Verwaltungsbeamte mit der Vertretung beauftragt. Diese stimmt im Vorfeld jeder Verbandsversammlung die Abstimmung zu den einzelnen Tagesordnungspunkten der Versammlung mit der Bürgermeisterin ab.

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sagard beschließt, die Vertretung der Gemeinde in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Rügen auf die leitende Verwaltungsbeamtin zu übertragen.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

12

12

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V