26.06.2019 - 14 Beschluss über die Aufstellung der 1. vereinfac...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Wenzel stellt zwei Änderungsantrage:

  1. Die Höhenbegrenzungen von 32 m ist auf 34 m über 0 zu ändern
  2. Flachdach mit Pappeindeckung ermöglichen

 

Herr Wenzel ist von der Abstimmung ausgeschlossen und verlässt die Reihen der Gemeindevertretung. Frau Kaulitz übernimmt die Sitzungsleitung.

 

Am 10.4.2019 hat die Gemeinde Sagard den Beschluss Nr. 078.6.37-532/19 über den städtebaulichen Vertrag zwischen der Gemeinde und dem Eigentümer der Grundstücke im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 9 „Wohnanlage Capeller Straße gefasst“. Anlass ist die geplante vereinfachte Änderung auf dem Flurstück 17, Gemarkung Sagard, Flur 8.

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Beschluss

Beschluss:

  1. Der Bebauungsplan Nr. 9 „Wohnanlage Capeller Straße“ soll im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB zum 1. Male geändert werden. Die 1. Änderung erstreckt sich auf Teile des Plangebietes (Teile des Flurstückes 17 )

       Für den Änderungsbereich ist vorgesehen:

  • Reduzierung der öffentlichen Erschließungsflächen;
  • die Abgrenzung des Wohngebiets soll, ausgehend von der Topographie, flächengleich neu festgelegt werden; durch den Wegfall der inneren Erschließung entsteht dabei ein zusammenhängendes Baugrundstück,
  • Anpassung der überbaubaren Grundstücksfläche;
  • die bisher dem Straßenverlauf folgenden Baumstandorte der Einzelbaumpflanzungen sollen neu festgelegt werden.
  1. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). Hierbei ist anzugeben, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt wird.
  2. Die Entwürfe der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Wohnanlage Capeller Straße“ der Gemeinde Sagard und der Begründung werden gebilligt.
  3. Das Amt Nord-Rügen wird beauftragt, die Entwürfe der 1. vereinfachten Änderung des Planes sowie der Begründung nach § 13 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die betroffenen Behörden von der Auslegung zu benachrichtigen und nach § 4(2) BauGB zu beteiligen.
  4. Aufgrund der Geringfügigkeit der Planänderungen und der nicht erkennbaren Auswirkungen auf die Öffentlichkeit wird auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3(1) BauGB verzichtet und sofort die öffentliche Auslegung nach § 3(2) BauGB durchgeführt.
  5. Die Höhenbegrenzungen von 32 m ist auf 34 m über 0 zu ändern.
  6. Aufnahme der Möglichkeit Flachdach mit Pappeindeckung.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

12

11

0

0

1

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage