10.09.2019 - 4.1 Informationen zum Bauleitverfahren allgemein

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Protokoll

Frau Riedel vom Bauamt des Amtes Nord-Rügen erläutert den Ausschussmitgliedern die Gesetzlichkeiten zum Bauleitverfahren. Sie werden informiert zur Bauordnung, Bauleit-planung, Bauanträge, Unterschiede zwischen Ferienwohnen und Dauerwohnen, Gültigkeiten von B-Plänen.

 

Änderungen haben sich dahingehend ergeben, dass der Ausschuss für Gemeinde-entwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt jetzt die eingegangenen Anträge auf Bauleitplanung ohne einen jeweils vom Amt Nordrügen beigefügten Beschlussentwurf erhält. Durch das Amt Nord-Rügen erfolgen jeweils eine Vorprüfung und eine kurze Stellungnahme. Erst nach der Empfehlung des Ausschusses zur Erteilung des Einvernehmens bzw. zur Ablehnung des Antrages wird ein Beschlussentwurf vom Amt Nord Rügen erarbeitet.

 

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