29.10.2019 - 4.2 Anfrage Sanierung/Neubau Gebäude in Nonnevitz

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Protokoll

INFORMATIONSVORLAGE

 

Mit Datum vom 19.9.2019 fragte der Eigentümer einiger Grundstücke mit Gebäuden in Nonnevitz bei der Gemeinde diverse Bauvorhaben an (Antrag in der Anlage). Hierzu ist folgendes auszuführen und zu beraten:

Alle aufgezählten Vorhaben sind baugenehmigungspflichtig (Außer der Abbruch des Anbaus, wenn kein Wiederaufbau erfolgen soll). Zuständig hierfür ist die Untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Vorpommern Rügen. Ob diese Vorhaben ohne B-Plan genehmigungsfähig sind, ergibt erst die Prüfung im Baugenehmigungsverfahren oder beim Bauvorbescheid. Die angefragten Gebäude und die Freifläche liegen nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes und sind im Flächennutzungsplan als "Fläche für die Landwirtschaft" dargestellt, nicht als Baufläche. Das bedeutet, dass ein Bebauungsplan nur bei Änderung des Flächennutzungsplanes aufgestellt werden kann. Direkt angrenzend wurde 2009 ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt (vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr.19 „Ferienanlage Nonnevitz“, der Flächennutzungsplan wurde im Parallelverfahren nur für diesen Bereich geändert (Anlage Planauskunft).

Folgende Fragen sollten beraten werden:

  1. Stimmt die Gemeinde den Entwicklungsabsichten grundsätzlich zu und somit auch möglichen Bauanträgen, auch wenn das Vorhaben im Außenbereich gelegen ist?
  2. Sieht die Gemeinde ein grundsätzliches Planungserfordernis, wenn sie den Entwicklungsabsichten zustimmt? Heißt: Fordert die Gemeinde aus städtebaulichen Gründen die Aufstellung eines B-Planes, auch wenn die Vorhaben nach § 35 BauGB genehmigungsfähig wären?
  3. Stimmt die Gemeinde den Entwicklungsabsichten generell nicht zu?

 

Die Ausschussmitglieder beraten sich dazu.

Frage 1: Die Gemeinde hat nichts gegen Verbesserungen der jetzigen Situation.

Frage 2: Hier sollte Baurecht über einen B-Plan geschaffen werden.

Frage 3: Nein

 

Empfehlung des Bauausschusses: Verfassen eines Aufstellungsbeschlusses für einen B-Plan und Abschluss eines städtebaulichen Vertrages mit dem Vorhabenträger.

 

Herr Kuhn macht darauf aufmerksam, dass es noch keinen Vorhabenträger gibt. Der Bauausschuss möchte diese Empfehlung aber bereits jetzt aussprechen, um Klarheit für den kommenden Vorhabenträger zu schaffen.

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 6

6

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://nordruegen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=113&TOLFDNR=1800&selfaction=print