30.10.2019 - 6.3 Maßnahmen zur Verbesserung der „Zahlungsmoral“ ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.3
- Datum:
- Mi., 30.10.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
Protokoll
Zu 6.3 Beschlussantrag: Beschlussantrag zur verbesserten Durchsetzung der Kurabgabesatzung der Gemeinde Wiek
Hintergrund
Beschlussantrag zur verbesserten Durchsetzung der Kurabgabesatzung der Gemeinde Wiek
Hintergrund dieses Antrages ist, dass häufig sowohl bei den Gastgebern als auch bei den Gästen ein Informationsdefizit besteht.
Der öffentlich zugänglichen Text sind in „Amtsdeutsch“ gehalten – und erläutert nicht die Regelungen Kurabgabesatzung. Zudem weisen sie nur in unvollständiger Form auf den Erhebungsmechanismus nicht hin (Siehe Webseite Wiek).
Ziel muss zudem sein, dass die Gäste bei ihren Wohnungsgebern aktiv die Kurkarte einfordern: dazu muss bei den Gästen Kenntnis darüber geschaffen werden, dass sie selber ein hohes Interesse daran haben, satzungskonform eine Kurkarte zu erhalten, da eine „Abgabenverkürzung“ eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die mit Bußgeldern geahndet werden kann.
ENTWURF für die Sitzung des Wirtschaftsausschusses Wiek 30.10.2019
Der Wirtschaftsausschuss Wiek ersucht die Gemeindevertretung Wiek Folgenden Beschluss zu fassen:
Neufassung der Informationstexte für Gastgeber zu den gesetzlichen Meldepflichten und Aufbewahrungspflichten und zur Kurabgabe und für die Gäste im Ort (nur Kurabgabe):
Gastgeber: In einfacher Sprache gehaltene Information zu den gesetzlichen Grundlagen und Erläuterung der Kurabgabesatzung der Gemeinde Wiek, Meldepflichten (Gästeregister) nach dem Bundesmeldegesetz und der Verpflichtung, ab einer bestimmten Bettenzahl Übernachtungen an das statistische Landesamt zu melden.
Die Information weist explizit darauf hin, dass
- alle Wohnungsgeber (Pension, Hotel, FeWo, Hafenmeisterei, Campingplatz, private Gastgeber) verpflichtet sind, binnen 24 Stunden die Kurkarte auszustellen und auszuhändigen
- die Kurtaxe an den Wohnungsgeber zu entrichten ist
- diese Kurtaxe samt Unterlagen spätestens zum Ende des Monats bei der Gemeinde abzurechnen sind.
Hinweis darauf, dass Verstöße sowohl für die Gastgeber als auch für die Gäste Ordnungswidrigkeiten sind, die im Falle der Wohnungsgeber mit Geldbußen von bis zu 10.000€ zu rechnen ist.
2. Gäste: Neufassung des Informationstextes für die Gäste zum Thema Kurabgabe in einer freundschaftlichen, gästeorientierten Sprache.
Die Information weist explizit darauf hin, dass
- alle Wohnungsgeber (Pension, Hotel, FeWo, Hafenmeisterei, Campingplatz, private Gastgeber) verpflichtet sind, binnen 24 Stunden die Kurkarte auszustellen, auszuhändigen
- die Kurtaxe an den Wohnungsgeber zu entrichten ist
Hinweis darauf, dass Gäste, die in Wohnmobilen außerhalb von Campingplätzen im kurabgabepflichten Ortsbereich übernachten, ihre Kurtaxe direkt im Tourismusbüro zu entrichten haben.
Hinweis darauf, dass das Nichtbezahlen der Kurtaxe für den Gast eine Ordnungswidrigkeit darstellt. / eine erhöhte Abgabe fällig wird.
Kosten dieser Kommunikationsmaßnahme: juristische Prüfung der Texte, ggf. Vervielfältigung zur Auslage in der Tourismusinformation und zum Aushang.
Kontrollen werden nur durch das Amt durchgeführt. Außerdem sollte darüber im Gästeboten berichtet werden (Verbreitung an alle Gäste und Gastgeber).
Es sollte ein getrennter Beschlussvorschlag zum Antrag ohne erhöhte Kurabgabe entworfen werden. Hierzu müssen die Texte noch überarbeitet werden.
Abstimmung über den Beschlussvorschlag:
Antrag an die Gemeindevertretung, dass die Kurabgabe der Gemeinde Wiek überarbeitet wird.
Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung den Beschlussvorschlag, dass bei nicht gezahlter Kurabgabe der Gast zur Verantwortung gezogen werden soll und eine erhöhte Abgabe zu entrichten ist.