21.11.2019 - 4.3 Konzept für Gemeindezentrum (Bericht Herr Kuhn)
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.3
- Datum:
- Do., 21.11.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
Protokoll
Herr Kuhn berichtet, in welchem Umfang das Bürgerhaus bereits belegt ist:
- Heimatmuseum hat wieder geöffnet
- Aula ist einsatzbereit – auch für Veranstaltungen mietbar (Küche vorhanden)
- Fremdenverkehrsamt ist eingezogen (kleine Küche wird noch installiert)
- Bürgermeisterbüro
- der Seniorenraum kann genutzt werden
- Der Sportraum wird genutzt
- der Wahlraum kann auch als Jugendtreff genutzt werden (kleine Küche wird noch installiert)
- die Bibliothek zieht noch um
Herr Ahlers hatte vor einiger Zeit schon mit Frau Schneider Kontakt aufgenommen, die eventuell die Bibliothek ehrenamtlich führen möchte. Herr Motzek kennt ebenfalls eine ehemalige Bibliothekarin – bietet an, mit ihr zu sprechen.
Frau Krausche fragt bei Herrn Ahlers nach, ob die Spende vom Eigner der „Herta“ eingegangen ist. Davon war eventuell der Kauf von Regalen für die Bibliothek geplant.
Da eine Rechnungslegung vom Amt Nord-Rügen in Bezug auf Liegegebühren nicht möglich war, sollte der Eigner eine Spende an die Gemeinde geben.
Herr Ahlers erklärt, dass Anzeige erstattet wurde und der Eigner der „Herta“ eine Ordnungswidrigkeitsgebühr an den Landkreis gezahlt hat. Herr Kuhn bittet Herrn Ahlers mit dem Eigner Kontakt aufzunehmen, um die angebotene Spende zu erhalten.
Es wird die Frage gestellt, wer das Recht hat in den Seniorenraum zu gehen. Hier sollte ein Nutzungskonzept vom Sozialausschuss erarbeitet werden, an welchem Tag dieser Raum von wem genutzt werden kann. Die AWO
Herr Ahlers bringt in Erinnerung, dass die Gemeindevertretung das Fremdenverkehrsamt als „Schlüsselgewaltige“ vorgeschlagen hatte. Die Amtsverwaltung sollte rechtlich abprüfen, ob diese Räumlichkeiten an das Fremdenverkehrsamt vermietet werden können und dann eine Untervermietung erfolgt – hier nochmals nachfragen.
Es müssen auch Mietverträge angefertigt werden. Ob diese dann zwischen der Gemeinde und den Mietern oder zwischen FVA und Mietern erfolgt, muss geprüft werden.