02.07.2019 - 7 Beschluss über die Hauptsatzung

Beschluss:
geändert beschlossen
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Protokoll

Zu diesem Tagesordnungspunkt gibt es einen Beschlussvorschlag der Verwaltung und einen Beschlussantrag der FDP

 

Die Bürgermeisterin übergibt das Wort an Frau von der Aa. Frau von der Aa erläutert den Hauptsatzungsvorschlag der Verwaltung.

 

Nun bittet die Bürgermeisterin einen Vertreter der FDP, den Antrag zu erläutern.

 

Frau von Buddenbrock erklärt, dass der Antrag der FDP-Mitglieder auf mehr Transparenz und Bürgerbeteiligung setzt. Die neuen Gemeindevertreter hätten auch gern kurzfristig Informationen zur Haushaltslage und zum –plan der Gemeinde.

 

In Abstimmung mit der Fraktion der FDP, Einreicher des zweiten Beschlussvorschlages wird auf das Verlesen des Antrages der FDP verzichtet. Es werden nur die Änderungen einzeln besprochen.

 

  1. Antrag der FDP-Fraktion zu § 3 Neufassung des Absatzes 1 wie folgt:

    (1) Die Bürgermeisterin beruft durch öffentliche Bekanntmachung einmal jährlich eine Versammlung der Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde ein. Die Einwohnerversammlung kann auch begrenzt auf Ortsteile durchgeführt werden.

    Die Bürgermeisterin beantragt die Ergänzung des Absatzes um folgenden Satz:

    Die Gemeindevertreter sind zur Teilnahme an der Einwohnerversammlung verpflichtet.

    Abstimmung
    § 3 Abs. 1
    (1) Die Bürgermeisterin beruft durch öffentliche Bekanntmachung einmal jährlich eine Versammlung der Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde ein. Die Einwohnerversammlung kann auch begrenzt auf Ortsteile durchgeführt werden. Die Gemeindevertreter sind zur Teilnahme an der Einwohnerversammlung verpflichtet.

    Stimmen dafür: 10 Stimmen dagegen:  0 Enthaltungen:         0
     
  2. Antrag Fraktion der FDP zu § 5

    Die Fraktion schlägt vor einen weiteren Ausschuss zu bilden, den Ausschuss für Wirtschaftsentwicklung und Gewerbeförderung. Er sollte Aufgaben der Wirtschaftsförderung, des Fremdenverkehrs und des Tourismus, der Fischerei und der Landwirtschaft wahrnehmen. Die Besetzung sollte mit 4 Gemeindevertretern und 1 sachkundigen Einwohner erfolgen.

    Herr Faralisch macht darauf aufmerksam, dass diese Aufgaben bislang der Bauausschuss wahrgenommen hat und vertritt die Auffassung, dass sich dies in der Praxis bewährt hat.

    Frau von Buddenbrock sieht aber nicht nur im Bau eine Wirtschaftsförderung und Gewerbeentwicklung. Sie möchte vielmehr Gespräche mit den Gewerbetreibenden und den Einzelhandelsstätten, um auf deren Probleme mehr eingehen zu können. Um die finanzielle Situation der Gemeinde nicht noch mehr durch einen zusätzlichen Ausschuss zu belasten, schlägt sie deshalb vor, die Sitzungsgelder für die Gemeindevertreter und die sachkundigen Einwohner auf 20 € und für den Ausschussvorsitzenden auf 30 € zu senken.

    Frau Brüdgam schließt sich den Ausführungen von Frau Buddenbrock an, zumal der Bauausschuss auch noch mehr Aufgaben hat.

    Die Bürgermeisterin kann mit dem Vorschlag der Bildung eines Ausschusses für Wirtschaftsentwicklung und Gewerbeförderung und dessen Besetzung mit 5 Mitgliedern mitgehen.

    Abstimmung:
    § 5 Abs. 1 wird um folgenden Buchstaben d) ergänzt:

    d) Ausschuss für Wirtschaftsentwicklung und Gewerbeförderung
    4 Gemeindevertreter und 1 sachkundiger Einwohner

    Aufgaben:
    - Wirtschaftsförderung
    - Fremdenverkehr und Tourismus
    - Fischerei und Landwirtschaft

    In § 5 Abs. 1 Buchstabe b) wird der Anstrich „Wirtschaftsförderung“ gestrichen.
    In § 5 Abs. 1 Buchstabe c) wird der Anstrich „Fremdenverkehr“ durch „Förderung des bürgerschaftlichen Engagements“ ersetzt.

    Stimmen dafür: 9 Stimmen dagegen:  1 Enthaltungen:         0
     

 

  1. Antrag der FDP-Fraktion zu § 6 Abs 1

    Frau von Buddenbrock beantragt die Änderung der Wertgrenzen unter Ziffer 2. Hier sollte die Wertgrenze für einmalige Leistungen auf 5.000 Euro und für wiederkehrende auf 3.000 Euro begrenzt werden.

    Die Bürgermeisterin gibt zu bedenken, dass sich diese Wertgrenzen in der Praxis der letzten Jahre bewährt hätten.

    Herr Jürgens fragt an, ob es in der Vergangenheit Probleme mit diesen Wertgrenzen gegeben habe. Dies wird durch die Leitende Verwaltungsbeamte verneint.

    Frau Knebusch schlägt vor, die Wertgrenzen bis Ende des Jahres so zu belassen und zu schauen, wie sich die Arbeit damit gestaltet. Bei Problemen könne die Wertgrenze dann ja immer noch abgesenkt werden. Frau von Buddenbrock kann diesem Vorschlag folgen.

    Abstimmung:
    Die Wertgrenzen in § 6 Abs. 1 Ziffer 1 bleiben wie gehabt. Bis Ende des Jahres wird sich die Praxis angesehen und ggf. neue Wertgrenzen festgelegt. Die Hauptsatzung ist insofern durch die Verwaltung zum Jahresende erneut vorzulegen.

    Stimmen dafür: 8 Stimmen dagegen:  2 Enthaltungen:         0
     
  2. Antrag FDP-Fraktion zu § 7 Abs. 3

    Entsprechend der Absprache unter dem Antrag zu § 5 soll in § 7 Abs. 4 Satz 1 der Betrag von 40 Euro durch den Betrag von 20 Euro ersetzt werden. In Satz 3 desselben Absatzes soll der Betrag von 60 Euro durch den Betrag von 30 Euro ersetzt werden.

    Die Bürgermeisterin beantragt die Streichung des Absatzes 5, da dieser obsolet ist.

    Abstimmung:
    In § 7 Abs. 4 Satz 1 wird der Betrag von 40 Euro durch den Betrag von 20 Euro ersetzt. In Satz 3 desselben Absatzes wird der Betrag von 60 Euro durch den Betrag von 30 Euro ersetzt.
    Abs. 5 des § 7 wird ersatzlos gestrichen.


    Stimmen dafür: 10 Stimmen dagegen:  0 Enthaltungen:         0

 

Die Gemeindevertreter einigen sich darauf, die Änderungen in § 8 bezüglich der Veröffentlichungen im Internet bis zur technischen Umsetzung zurückzustellen und diese zusammen mit der eventuellen Änderung der Wertgrenzen unter § 6 Abs. 1 Ziffer 1 zum Jahresende vorzunehmen.

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wiek beschließt, die Hauptsatzung der Gemeinde Wiek mit folgenden Änderungen.

 

§ 3 Abs. 1
(1) Die Bürgermeisterin beruft durch öffentliche Bekanntmachung einmal jährlich eine Versammlung der Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde ein. Die Einwohnerversammlung kann auch begrenzt auf Ortsteile durchgeführt werden. Die Gemeindevertreter sind zur Teilnahme an der Einwohnerversammlung verpflichtet.
 

§ 5 Abs. 1 wird um folgenden Buchstaben d) ergänzt:

d) Ausschuss für Wirtschaftsentwicklung und Gewerbeförderung
4 Gemeindevertreter und 1 sachkundiger Einwohner

Aufgaben:
- Wirtschaftsförderung
- Fremdenverkehr und Tourismus
- Fischerei und Landwirtschaft

In § 5 Abs. 1 Buchstabe b) wird der Anstrich „Wirtschaftsförderung“ gestrichen.
In § 5 Abs. 1 Buchstabe c) wird der Anstrich „Fremdenverkehr“ durch „Förderung des bürgerschaftlichen Engagements“ ersetzt.
 

In § 7 Abs. 4 Satz 1 wird der Betrag von 40 Euro durch den Betrag von 20 Euro ersetzt. In Satz 3 desselben Absatzes wird der Betrag von 60 Euro durch den Betrag von 30 Euro ersetzt.
Abs. 5 des § 7 wird ersatzlos gestrichen.

 

Die Hauptsatzung ist durch die Verwaltung zum Ende des Jahres 2019 bezüglich der Regelungen des § 6 Abs. 1 Ziffer 1 und des § 8 erneut vorzulegen.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

10

9

0

1

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V