02.07.2019 - 8 Beschluss über die Geschäftsordnung

Beschluss:
geändert beschlossen
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Protokoll

Zu diesem Tagesordnungspunkt gibt es einen Beschlussvorschlag der Verwaltung und einen Beschlussantrag der FDP.

 

Die Bürgermeisterin übergibt das Wort an Frau von der Aa. Frau von der Aa erläutert die Geschäftsordnung.

 

Nun bittet die Bürgermeisterin einen Vertreter der FDP, die Änderungswünsche zu verlesen und zu erläutern.

 

  1. Antrag zu § 1 Abs. 3
    Ergänzung des Absatzes um folgenden Satz:

    „Die Unterlagen gelten mit dem erfolgreichen Versenden als beim Gemeindevertreter zugestellt.“

    Abstimmung:
    „Die Unterlagen gelten mit dem erfolgreichen Versenden als beim Gemeindevertreter zugestellt.“

    Stimmen dafür: 10 Stimmen dagegen:  0 Enthaltungen:         0
     
  2. Antrag zu § 4 Abs. 1
    In der Vergangenheit wurde der Sitzungskalender nicht immer eingehalten und Termine geändert, um dennoch besser mitarbeiten zu können, sollte der Sitzungstermin mit dem Entwurf der Tagesordnung rechtzeitig vorher den Gemeindevertretern zur Kenntnis gegeben werden.

    Sowohl die Bürgermeisterin als auch Herr Faralisch halten dies für nicht praktikabel.

    Die LVB schlägt die Hinzufügung folgender Formulierung vor:
    Die Gemeindevertreter sind über Änderungen der Sitzungstermine unverzüglich zu unterrichten.

    Abstimmung:
    § 4 Abs. 1 wird um folgenden Satz ergänzt: „Die Gemeindevertreter sind über Änderungen der Sitzungstermine unverzüglich zu unterrichten.“

    Stimmen dafür: 10 Stimmen dagegen:  0 Enthaltungen:         0
     
  3. Antrag zu § 7 Abs. 2
    Frau von Buddenbrock erklärt, dass aus Sicht der FDP-Fraktion der letzte Satz dieses Absatzes gestrichen werden sollte. Sie hält das 2 malige Rederecht nicht für ausreichend. Insbesondere im Rahmen der Haushaltsdebatte dürfte dies nicht ausreichend.

    Abstimmung:
    § 7 Abs. 2 wird der letzte Satz ersatzlos gestrichen.

    Stimmen dafür: 4 Stimmen dagegen:  3 Enthaltungen:         3
     
  4. Antrag zu § 9 Abs. 4
    Die FDP-Fraktion spricht sich für die Anwendung des Hare-Niemeyer-Verfahrens bei der Sitzverteilung aus. Deshalb soll Satz 1 des Absatzes wie folgt formuliert werden:

    Soweit einen Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl erfolgt, so wird das Verhältnis zwischen den Fraktionen bzw. Zählgemeinschaften dadurch ermittelt, dass die Stimmen für die Wahlvorschläge jeweils mit der Anzahl der zu wählenden Sitze multipliziert und durch die Anzahl der abgegebenen Stimmen dividiert werden.

    Abstimmung:
    In § 9 Abs. 4 wird Satz 1 durch folgenden Satz ersetzt:

    „Soweit eine Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl erfolgt, so wird das Verhältnis zwischen den Fraktionen bzw. Zählgemeinschaften dadurch ermittelt, dass die Stimmen für die Wahlvorschläge jeweils mit der Anzahl der zu wählenden Sitze multipliziert und durch die Anzahl der abgegebenen Stimmen dividiert werden.“

    Stimmen dafür: 10 Stimmen dagegen:  0 Enthaltungen:         0
     
  5. Antrag der Bürgermeisterin auf Ergänzung des § 3 Abs. 4

    In § 3 soll folgender Absatz 4 aufgenommen werden:

    (4) Ton- und Bildaufnahmen durch Mitglieder der Gemeindevertretung und Dritte sind nicht gestattet.

    Der bisherige Absatz 4 wird zu Absatz 5.

    Abstimmung:
    In § 3 wird folgender Abs. 4 aufgenommen:

    (4) Ton- und Bildaufnahmen durch Mitglieder der Gemeindevertretung und Dritte sind nicht gestattet.

    Der bisherige Absatz 4 wird zu Absatz 5.

    Stimmen dafür: 5 Stimmen dagegen:  0 Enthaltungen:         5

 

Bezüglich der Regelungen zur Veröffentlichung in § 13 wird vereinbart, auch die bis zur technischen Umsetzung zurückzustellen und die Änderung zum Jahresende vorzunehmen.

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wiek beschließt, die Geschäftsordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Wiek mit folgenden Änderungen:

 

§ 1 Abs. 3 wird um folgenden Satz ergänzt: „Die Unterlagen gelten mit dem erfolgreichen Versenden als beim Gemeindevertreter zugestellt.“
 

In § 3 wird folgender Abs. 4 aufgenommen:
(4) Ton- und Bildaufnahmen durch Mitglieder der Gemeindevertretung und Dritte sind nicht gestattet.
Der bisherige Absatz 4 wird zu Absatz 5.

 

§ 4 Abs. 1 wird um folgenden Satz ergänzt: „Die Gemeindevertreter sind über Änderungen der Sitzungstermine unverzüglich zu unterrichten.“

 

§ 7 Abs. 2 wird der letzte Satz ersatzlos gestrichen.
 

In § 9 Abs. 4 wird Satz 1 durch folgenden Satz ersetzt:
„Soweit eine Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl erfolgt, so wird das Verhältnis zwischen den Fraktionen bzw. Zählgemeinschaften dadurch ermittelt, dass die Stimmen für die Wahlvorschläge jeweils mit der Anzahl der zu wählenden Sitze multipliziert und durch die Anzahl der abgegebenen Stimmen dividiert werden.“

 

Die Geschäftsordnung ist durch die Verwaltung zum Ende des Jahres 2019 bezüglich der Regelungen des § 13 erneut vorzulegen.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

10

10

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage