11.03.2020 - 6.9 Städtebauliche Sanierung "Ortskern", Beauftragu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.9
- Datum:
- Mi., 11.03.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fördermittel und Bauverwaltung
- Bearbeiter:
- Katja Eichwald
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Protokoll
Die Städtebauförderung in der Gemeinde Lohme wurde zum 31.12.2017 beendet und gegenüber dem LFI schlussgerechnet. Im Ergebnis der Prüfung durch das LFI sind Rückzahlungen in Höhe von 338.449,55 EUR gefordert worden. Diese setzen sich vor allem aus nicht förderfähigen Kosten der Trägervergütung sowie aus nicht förderfähigen Kosten der Blocksanierung sowie Rückzahlungen für den Ausbau des Dorfplatzes zusammen. Des Weiteren sind Vorteilsausgleiche für nicht zweckentsprechend verwendete Gelder sowie für vorenthaltene Einnahme aufs Treuhandkonto zu zahlen. Gegen den Bescheid wurde Widerspruch eingelegt, die Summe ans LFI überwiesen, um Zinszahlungen zu vermeiden. Am 19.02.2020 fand ein Beratungsgespräch mit dem Rechtsanwalt Dr. Kai Krohn zur möglichen weiteren Vorgehensweise in diesem Verfahren statt. Es wäre durch Sichtung der Aktenlage zu prüfen, inwieweit der Bescheid des LFI rechtmäßig ergangen ist und inwieweit ggf. die BauBeCon als treuhänderischer Sanierungsträger schadensersatzpflichtig gegenüber der Gemeinde gemacht werden könnte. Die Sichtung und 1. Einschätzung des Rechtsanwaltes würde sich auf ca. 10h belaufen, ein Honorar von etwa 2000 EUR netto wurde veranschlagt.