11.03.2020 - 6.15 Beschluss über die 2. Änderung zur Verordnung ü...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.15
- Datum:
- Mi., 11.03.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgeramt
- Bearbeiter:
- Maik Schumacher
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Protokoll
Die Gemeindevertretung Lohme die 2. Änderung zur Verordnung über die Erhebung von Parkgebühren in der Gemeinde Lohme.
Grundsätzliche Änderung in der oben genannten Satzung ist der § 3 Parkzeit - Parkraumbewirtschaftung. Darin entfällt der Parkplatz "Ostseeblick" als gebührenpflichtiger Parkplatz. Dieser konnte seit Jahren aufgrund der Hangmessungen nicht genutzt werden. Aus den Vorjahren ist bekannt, dass eine haushaltsmäßige Deckung der Kosten des Parkplatzes nicht erfolgte.
Im Gegenzug wurde die gebührenpflichtige Parkzeit des Parkplatzes "Dorfplatz" von ursprünglich 08.00 - 18.00 Uhr auf 06.00 - 22.00 Uhr angehoben.
Weiterhin fand eine Änderung des § 4 Gebühren statt. Darin wurden die gestaffelten Gebühren wie folgt geändert:
bis 2 Stunden = 1,00 € auf bis 1 Stunde = 1,00 €
bis 4 Stunden = 2,00 € auf bis 2 Stunden = 2,00 €
Tageskarte = 4,00 € auf bis 3 Stunden = 3,00 €
Tageskarte = 4,00 €
Weiterhin wurde der Passus der Winterzeit vom 01.11. - 15.03. aus der Satzung gestrichen, in der keine Gebühren erhoben wurden. Somit bleibt der Parkscheinautomat das gesamte Jahr überstehen und es ist Ganzjährig eine Parkgebühr zu entrichten.
Der Beschluss wurde unter Beachtung folgender Änderung zum Beschlussvorschlag gefasst:
- Die Parkzeit des Parkplatzes „Dorfplatz“ bleibt im ursprünglichen Zeitrahmen (08:00 bis 18:00 Uhr erhalten
- Parkgebühren werden ganzjährig erhoben
- An den Zufahrten zum Parkplatz „Dorfplatz“ werden jeweils Zusatzschilder angebracht
- Keine Wohnmobile
- 22:00 – 06.00 Uhr
Beschluss
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lohme beschließt die 2. Änderung zur Verordnung über die Erhebung von Parkgebühren in der Gemeinde Lohme – Parkgebührenverordnung unter Beachtung folgender Änderungen:
- Die Parkzeit des Parkplatzes „Dorfplatz“ bleibt im ursprünglichen Zeitrahmen (08:00 bis 18:00 Uhr erhalten
- Parkgebühren werden ganzjährig erhoben
- An den Zufahrten zum Parkplatz „Dorfplatz“ werden jeweils Zusatzschilder angebracht:
- - keine Wohnmobile
- - 22:00 – 06:00 Uhr
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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