10.06.2020 - 6.4 Entlastung des Bürgermeisters für das SSV Lohme...

Beschluss:
vertagt
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Protokoll

Die Gemeinde Lohme hat für das Städtebauliche Sondervermögen gemäß § 60 KV M-V für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Die Prüfung des Jahresabschlusses obliegt gemäß § 1 Abs. 1,2 und 4 KPG M-V dem Rechnungsprüfungsauschuss. Die Gemeinde kann sich als amtsangehörige Gemeinde stattdessen des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes bedienen. Nach § 5 Abs. 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Lohme, übernimmt der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Nord-Rügen die Aufgaben des Rechnungsprüfungsausschusses. Hierzu hat er sich der NKHR-Beratung UG als sachverständigen Dritten bedient (§ 1 Abs. 5 Satz 2 KPG).

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Nord-Rügen hat auf seiner Sitzung am 16.01.2020 den Jahresabschluss zum 31.12.2015 des Städtebaulichen Sondervermögens der Gemeinde Lohme geprüft und einen eingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Er empfiehlt der Gemeindevertretung den geprüften Jahresabschluss 2015 in der Fassung vom 15.11.2019 festzustellen und den Bürgermeister uneingeschränkt zu entlasten, da der eingeschränkte Bestätigungsvermerk auf das Verwaltungshandeln des Amtes Nord-Rügen zurückzuführen ist.

 

Die Abgeordneten zeigten sich verwundert, dass ihnen diese Beschlussvorlage erneut vorgelegt wird, ohne auf die Forderung der Abgeordneten aus deren Sitzung am 11.03.2020 auch nur mit einem Wort einzugehen, was es mit dem „eingeschränkten Bestätigungsvermerk“ auf sich hat. Eine für die Abgeordneten verständlichen Erklärung wurde in der Sitzung am 11.03.2020 eingefordert – nachzulesen im Protokoll dieser Sitzung.

 

Somit war diese Beschlussvorlage erneut zurückzuweisen.

 

Die Zurückweisung erfolgt auch in dem Zusammenhang, die anwaltliche Beratung zu der Rückzahlungssache an das LFI abzuwarten.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://nordruegen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=131&TOLFDNR=4489&selfaction=print