10.06.2020 - 6.8 Beschlussfassung über die Satzung der Gemeinde ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.8
- Datum:
- Mi., 10.06.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Jan Wichmann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Protokoll
Die Gemeinde Lohme ist gemäß § 3 Abs. 1, Nr. 2 der Satzung des Wasser- und Bodenverbandes Rügen Mitglied im Wasser – und Bodenverband Rügen (SWBV-Rügen) und leistet gemäß § 18 Abs. 1 SWBV-Rügen Verbandsbeiträge.
Nach § 3 Abs. 1, S. 3 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG) können Gemeinden diese Beiträge den Eigentümern, Erbbauberechtigten oder sonstigen Nutzungsberechtigten nach den Grundsätzen der §§ 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes M-V (KAG MV) auferlegen. Ein Satzungsrecht ergibt sich hierbei aus § 2 Abs. 1 KAG MV und aus § 5 Abs. 1 Kommunalverfassung M-V (KV MV).
Um größere Beitragsschwankungen zu vermeiden, ist es fortan geplant den Beitragshebesatz jährlich zu kontrollieren und sofern nötig mittels Satzung anzupassen.
Für das Verbandsgebiet Lohme wurden 2019 seitens des Wasser- und Bodenverbands folgende Beiträge veranlagt:
- Gesamte Verbandsfläche: 1.377,8798 ha
- Davon dingliche Mitglieder: 230,0953 ha
-
Veranlagungsfläche: 1.147,7845 ha
Dies resultierte in einem Verbandsbeitrag in Höhe von 17,768,57 Euro.
Gemäß beigefügter Gebührenkalkulation ergibt sich somit ein Hebesatz von 0,12 Euro / Berechnungseinheit (BE = je angefangene 100 m²)
Gemeinde Lohme: Gebührenübersicht je BE der letzten Jahre
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2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
Gebührensatz je BE |
0,14 € |
0,13 € |
0,10 € |
0,12 € |
Nebst der Hebesatzanpassung wird die Satzung zur besseren Verständlichkeit und um Bestimmtheitsfehler vorzugreifen inhaltlich konkretisiert.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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230,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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252,3 kB
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