10.06.2020 - 7 Fragen und Hinweise der Gemeindevertreter
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Datum:
- Mi., 10.06.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
Protokoll
Der Abgeordnete Jörg Burwitz mahnt erneut die kaum noch überschaubare Flut an Papier an und fordert dringend, über ein Konzept zur digitalen Bereitstellung von Unterlagen zu beraten und umzusetzen.
Der Abgeordnete Andre Schröder unterstützt die Kritik und verweist auf seine Ausführungen in dieser Sache in der Sitzung der Gemeindevertretung vom 13.03.2020, – nachzulesen im entsprechenden Protokoll unter TOP 7.
Auch hier muss angemerkt werden, dass von Seiten des Amtes Nord-Rügen keinerlei Reaktion auf die Kritik, bzw. Anregung des Herrn Schröder erfolgt ist.
Der Abgeordnete Alexander Schnernell fragt nach, was mit dem auf dem Weg in Nipmerow abgestellten PKW ist.
- Der Weg wird von der Gemeinde übernommen.
- Mit der Flurneuordnung wurde besprochen, dass mit der Vermessung begonnen wird
- Frau Klöckner will nochmal mit Herrn Hanske sprechen und nachfragen, wann er gedenkt, das Fahrzeug wegzunehmen.
Der Abgeordnete Burkhard Rahn führt aus, dass, wie schon im letzten Jahr geschehen und dem Ordnungsamt protokollarisch mitgeteilt, es unschöne Vorkommnisse im Zusammenhang mit dem Wanderweg, nördlich und südlich vom Zeltplatz Nipmerow – einmal Richtung
Smilenzsee und einmal Richtung Hagen, ausgehend von Nipmerow Richtung Campingplatz, gegeben hat.
Immer wieder werden Bürger von Herrn Norbert Krüger derb zurückgewiesen und ihnen das Weitergehen auf dem Weg untersagt.
Schon im letzten Jahr wurde von Seiten der Gemeindevertretung das Amt Nord-Rügen aufgefordert, der Betreiberin des Campingplatzes unmissverständlich mitzuteilen, welche Rechte die Bürger bzgl. dieser Wanderwege haben.
Herr Rahn stellt folgenden Antrag:
Das Ordnungsamt des Amtes Nord-Rügen möge der Pächterin des Campingplatzes schriftlich und unmissverständlich mitteilen, dass diese Wanderwege ÖFFENTLICHE Wege sind und sie selbst, wie auch ihre Angestellten (z.B. Herr Norbert Krüger) nicht berechtigt sind, irgendjemanden den Durchgang zu verwehren.
Da zumindest Herr Norbert Krüger immun gegenüber mündlichen, bzw. schriftlichen Anordnungen erscheint, sind rechtliche Mittel zur Durchsetzung des freien Durchgangs auf den öffentlichen Wanderwegen zu prüfen und bei fortdauernder Nichtbeachtung des öffentlichen Status der Wanderwege auch anzuwenden.
Dieser Antrag wurde von den Gemeindevertretern einstimmig unterstützt. Sie fordern eine kurzfristige Umsetzung des Antrages.
Der Abgeordnete Uwe Kasten informiert, dass die diesjährige Grabenschau ausfällt.
Gleichwohl sollen die Gräben auf dem Gebiet der Gemeinde Lohme noch in 2020 bereinigt werden.