09.09.2020 - 4 Bericht des Bürgermeisters über Beschlüsse des ...

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Protokoll

Gemäß § 31 Abs. 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern sind in nicht öffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse spätestens in der nächsten öffentlichen Sitzung bekannt zu geben.

 

Im nicht öffentlichen Teil der Sitzung der Gemeindevertretung vom 10. Juni 2020 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

 

  • Einführung und Nutzung des elektronischen Meldescheins
  • Kostenübernahme des Einbau eines Funkgerätes in den MTW der FFW Lohme
  • Ankauf von Flurstücken der Gemarkung Lohme, Flur 1
  • Pachtvertragsanpassung für die Flurstücke der Gemarkung Lohme, Flur 1
  • Verkauf einer unvermessenen Teilfläche aus der Gemarkung Hagen, Flur 1
  • Beschluss über den städtebaulichen Vorvertrag zur 1. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 1 "Appartementanlage Nardevitz"
  • Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB für das Vorhaben: Neubau einer Garage/Nebengebäude
  • Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB für das Vorhaben: Neubau Carport/Garage und Abstellraum
  • Versagung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB für das Vorhaben: Nutzungsänderung Nebengebäude zu Ferienwohnungen
  • Versagung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB für das Vorhaben: Neubau Ferienwohnung
  • Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB zum Vorhaben Neubau Ferienhaus;
  • Vergabe von Bauleistung für die Spülung der Hangdrainagen in Lohme
  • Vergabe von Reparaturarbeiten und der Lieferung und dem Aufbau von neuen Stromsäulen auf dem Caravanplatz in Lohme
  • Beschluss über die Vergabe eines Planungsauftrages zur Erstellung der 1. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 1 "Apapartementanlage Nardevitz"
  • Billigung der Eilentscheidung der Bürgermeisterin zur Vergabe der Planungsleistung "Brandschutzkonzept Neubau KiTa Lohme“

 

In der nicht öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 12. August 2020 erfolgten folgende Beschlussfassungen

 

  • Versagung des gemeindlichen Einvernehmens nach §36 BauGB für die beantragte Nutzungsänderung von Dauerwohnungen zu Ferienwohnungen
  • Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach §36 BauGB für den Neubau Golfhotel (Hotel mit 49 Apartments, 1 Frühstücksraum mit Barnutzung) - hier: 3. Verlängerung der Baugenehmigung vom 07.08.2015 Az. 04974-14

 

Nach § 6 der Hauptsatzung hat die Bürgermeisterin Befugnisse im Rahmen der ihr übertragenen Wertgrenzen. Über die in diesem Rahmen getroffenen Entscheidungen hat die Bürgermeisterin die Gemeindevertretung zu informieren.

 

Im Rahmen dieser Befugnisse wurde folgende Entscheidung getroffen:

 

Auftragsvergabe für die Prüfung der Spielplätze der Gemeinde in Höhe von 52,36 €

 

Zu der Problematik Fußweg am Golfplatz kann ich Ihnen mitteilen, dass der Eigentümer durch die Amtsverwaltung angeschrieben wurde. Der Wanderweg ist vollumfänglich nutzbar (siehe Anlage).

 

Immer wieder ist das Thema Glasfaser im Gespräch.  Dazu kann ich noch einmal sagen, die Gemeinde hat diese Aufgabe an den ZWAR übertragen. Sollte es zu dieser Thematik Fragen geben. So kann diese nur der ZWAR beantworten. Hierzu können auch die Einwohnerfragestunden der Verbandsversammlungen genutzt werden.

 

Der Bericht der Bürgermeisterin liegt schriftlich vor und wir als Anlage übergeben