30.01.2020 - 6.1 Billigung der Planunterlagen der 1. vereinfacht...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Datum:
- Do., 30.01.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauleitplanung
- Bearbeiter:
- Birgit Riedel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Protokoll
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dranske hat am 11.4.2019 den Aufstellungsbeschluss Nr. 019.6.31-454/19 über die 1. vereinfachte Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 3 „Ferienhausanlage Kuhle“ gefasst. Der Beschluss wurde vom 28.5.2019 bis 13.6.2019 bekanntgemacht. Am 7.6.2019 wurde ein städtebaulicher Vorvertrag mit dem Vorhabenträger geschlossen, der die Kostentragung reguliert (Beschluss-Nr. 019.6.31-459/19 vom 11.4.2019. Am 15.7.2019 wurde die Planung beauftragt (Beschluss-Nr. 019.6.31-460/19 vom 11.4.2019. Am 19.11.2019 wurden die mit dem Vorhabenträger abgestimmten Planunterlagen an die Gemeinde übergeben. Die Planunterlagen sind durch die Gemeindevertretung durch Beschluss für das Planverfahren zu billigen.
Die Thematik wird in den Reihen des Hauptausschusses besprochen. In der Gemeindevertretersitzung soll hierzu u.a. geklärt werden wie viele Ferienhäuser entstehen, da zwar 8 Baufenster vorhanden seien, die Planzeichnung aber nur 7 Häuser aufzeigt
Herr Dr. Raith erklärt anhand von Plänen die durchgeführten Änderungen. Es gibt 8 Baufenster und damit auch 8 Ferienhäuser. Das Wohnhaus an der Straße bleibt bestehen. Der Ausbau des Gehweges (schließt an den Radweg an) durch den Vorhabenträger wird in einem Durchführungsvertrag festgeschrieben).
Herr Ahlers fragt, ob bekannt ist, dass ein Teil der Kreisstraße verbreitert werden soll.
Man ist sich einig, dass der Vorhabenträger sich in einer Sitzung vorstellen könnte.
Der Bauausschuss hat zu diesem Beschluss seine Empfehlung ausgesprochen.8
Beschluss
Beschluss:
1. Der Entwurf der 1. vereinfachten Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 3 „Ferienhausanlage Kuhle“ und der Entwurf der Begründung werden gebilligt.
2. Die Entwürfe des Planes und der Begründung sind nach § 13a BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die betroffenen Behörden sind von der Auslegung zu benachrichtigen und gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Die Planung ist anzuzeigen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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