30.01.2020 - 6.4 Aufhebung Beschluss 019.07.023/19 vom 22.08.2019
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.4
- Datum:
- Do., 30.01.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Christine Meinert
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Protokoll
Die Gemeindevertretung wird anderweitig über Förderung der Anwendungen des AVS Meldescheins beschließen.
In dem aufzuhebenden Beschluss war einer Bezuschussung der Vermieter mit 500,00 Euro zugestimmt worden, wenn sie über eine Schnittstelle zu AVS die Übermittlung und Abrechnung der Kurabgabe vornehmen.
Die Änderung soll so erfolgen, dass den Vermietern eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 2 % des abgerechneten Kurbeitrages gezahlt wird, wenn sie über eine Schnittstelle zu AVS die Übermittlung und Abrechnung der Kurabgabe vornehmen.
Bei Erteilung einer Einzugsermächtigung erhöht sich die Aufwandsentschädigung um weitere 0,5 % auf 2,5 % der abgerechneten Kurabgabe. Dies wird als notwendig gesehen, da die Vermieter monatliche Kosten für die AVS-Stelle zu tragen haben.
Nach eingehender Diskussion wird abgestimmt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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