30.01.2020 - 6.5 Förderung von Anwendern des AVS - Meldescheins

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Protokoll

Die Gemeinde hatte sich bereits dazu entschlossen, Schnittstellen der Vermieter zu AVS zu fördern. Eine einmalige Kostenbeteiligung nutzt aber vielen Anwendern nichts, die monatliche Beträge für die Schnittstellen ihrer Buchhaltungssoftware bezahlen müssen. Der Beschluss zur einmaligen Kostenbeteiligung wird deshalb aufgehoben.

 

Dieser Beschluss wurde eingehend im Tagesordnungspunkt 6.4 diskutiert. Es kommt zur Abstimmung.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

 Den Beherbergern, welche die Übermittlung und Abrechnung der Kurabgabe auf elektronischem Weg über eine Schnittstelle zu AVS vornehmen, wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 2 % des abgerechneten Kurbeitrages gewährt.

Bei Erteilung einer Ermächtigung der Gemeinde zum Einzug der Kurabgabe vom Konto des Beherbergers (Einzugsermächtigung) erhöht sich die Aufwandsentschädigung auf 2,5 % des abgerechneten Kurbeitrages.

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 8

4

2

2

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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