12.03.2020 - 6.1 Information und Beratung zu den Inhalten und Be...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Datum:
- Do., 12.03.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Hochbau und Bauverwaltung
- Bearbeiter:
- Thomas Ulrich
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Protokoll
INFORMATIONSVORLAGE
Der B-Plan Nr. 23 "Hiddenseeblick" ist seit dem 04.03.2016 rechtskräftig. Er wurde am 14.11.2018 in Bezug auf die Anwendbarkeit der neuen BauNVO geändert.
Die Art der baulichen Nutzung wurde im Geltungsbereich als Sondergebiet "Wohnen und Beherbergung" nach §11 BauNVO festgesetzt. Dieses dient gleichwertig dem Wohnen und der fremdenverkehrlichen Nutzung. Höchst- oder Minderprozentsätze für eine der Nutzungen sind nicht festgelegt.
Das Maß der baulichen Nutzung ist über die festgesetzte Grundflächenzahl (GRZ) mit 0,3 sowie die Geschossigkeit und Höhe der baulichen Anlagen dargestellt.
Mit einer GRZ von 0,3 sind max 30% der Grundstücksfläche mit einem Hauptgebäude zu bebauen. Die Nebenanlagen und Zufahrten sind dann zusätzlich mit max. 15% Versiegelung möglich.
Die Geschossigkeit stellt auf die Anzahl der Vollgeschosse und ab. Das Gebäude kann im DG oder Keller jeweils auch noch eine weitere Nutzungsebene haben. Dieses wird durch die max. Gebäudehöhe begrenzt.
Im Bereich des ehem. Block 8 ist eine maximale Gebäudelänge festgesetzt. in den übrigen Bereichen ist eine offene Bauweise (bis max. 50m) zulässig.
Herr Kuhn hat diesen Tagesordnungspunkt noch einmal aufgenommen, um besonders den neuen Gemeindevertretern Erklärungen zu geben, welche Bebauungsmöglichkeiten dieser B-Plan zulassen würde.
In der Informationsvorlage wird nur über die 1. Änderung geschrieben. Hier ging es um die Schaffung von Rechtssicherheit, dass Dauerwohnen und Ferienwohnen parallel möglich sind.
Herr Kuhn erklärt noch einmal anhand von Planauszügen, was im B-Plan festgesetzt ist (z. B. Gebäudelängen, Gebäudehöhen). Es werden Teile der Textanlagen verlesen.
Herr Kuhn regt an, dass über die Festsetzungen des B-Planes noch einmal nachgedacht
werden sollte, um Gebäude mit einer Länge von bis zu 50 m auszuschließen, auch um sicherzustellen, dass Bereiche ausschließlich für Wohnen, nicht für Ferienwohnen, ausgewiesen werden sollten.
Es wird eine rege Diskussion geführt. Einige GV-Mitglieder weisen darauf hin, dass eine B- Planänderung schon mehrfach verworfen wurde und der letzte Beschluss die Fortsetzung der Ausschreibung mit erweitertem Inhalt beinhaltete. Auch würde es sich hier nur um einen Beratungspunkt handeln und damit kein neuer Beschluss gefasst werden dürfte.
Dem gegenüber steht die Auffassung des Bürgermeisters und anderer Gemeindevertreter, dass die Gemeinde zu jedem Zeitpunkt ihren Willen neu bekunden kann.
Herr Kuhn erklärt, dass unter einem Beratungspunkt, der auf der Tageordnung steht, die Gemeindevertretung sehr wohl einen Beschluss fassen kann und eine Beschlussvorlage dafür nicht zwingend Voraussetzung ist.
Andere GV-Mitglieder erfragen, ob der B-Plan aufgehoben, verändert und dann neu ausgeschrieben werden kann. Dies wird von Herrn Kuhn bejaht.
Die Gemeinde hat also 2 Möglichkeiten: Fortsetzung des Bieterverfahrens mit erweiterter Ausschreibung oder Ausschreibung beenden und dann Neuausschreibung mit geändertem B-Plan.
Es wird noch einmal darauf hingewiesen, dass die Tagesordnung bestätigt wurde und kein Änderungsvorschlag beantragt wurde. Damit kann es keinen Beschluss geben. Einer Beschlussfassung wird durch Herrn Ahlers ausdrücklich widersprochen – er verlangt die Prüfung durch die URAB.
Nach ausführlicher Diskussion stellt Herr Kuhn folgenden Beschlussvorschlag zur Abstimmung:
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4 MB
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2
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(wie Dokument)
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321,3 kB
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