25.06.2020 - 4 Bericht des Bürgermeisters über Beschlüsse des ...

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Protokoll

Es wurden folgende Beschlüsse gefasst:

 

Gemäß § 31 Abs. 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern sind in nicht öffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse spätestens in der nächsten öffentlichen Sitzung bekannt zu geben.

 

Im nicht öffentlichen Teil der Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Dranske vom 12.März 2020 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

  • Ablehnung des Antrages auf Pacht einer Teilfläche aus dem Flurstück 4/2, Gemarkung Dranske, Flur 1,
  • Ablehnung der Weiterführung Bieterverfahren zum Verkauf der Flächen im B-Plan 23 "Hiddenseeblick"
  • Beschluss über den städtebaulichen Vorvertrag zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Lancken", Gemeinde Dranske
  • Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB zum Vorhaben: Neubau einer Balkonanlage und einer Gaube
  • Versagung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB zum Vorhaben: Umbau des Westteils des Speichergebäudes zu zwei Wohneinheiten
  • Beschluss über die Vergabe von Planungsleistungen zur Erstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Lancken"
  • Beauftragung eines Rechtsanwaltes zur Beratung in Vertragsangelegenheiten
  • Vergabe von Planungsleistungen zum BV "Neubau des Strandzugang" in Kreptitz
  • Vergabe einer Beschaffung, hier: neue Reifen für das Feuerwehrfahrzeug
  • Befristete Einstellung eines Mitarbeiters in der Gemeinde Dranske im Rahmen eines geförderten Arbeitsverhältnisses.
  • Personelle Absicherung der BUG-Führung im Jahr 2020

 

In der nicht öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 25. Februar 2020 erfolgten folgende Beschlussfassungen:

  • Bewilligung der Eilentscheidung des Bürgermeisters nach § 39(3) KV M-V zu außerplanmäßigen Ausgaben nach § 50(1) KV M-V in Höhe von insgesamt 5.100 € in Verbindung mit einem Feuchtigkeitsschaden im Bürgerhaus
  • Versagung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB zum Vorhaben: Aufstellen eines Verkaufswagens

 

Nach § 6 der Hauptsatzung hat der Bürgermeister Befugnisse im Rahmen der ihm übertra-genen Wertgrenzen. Über die in diesem Rahmen getroffenen Entscheidungen hat der Bürgermeister die Gemeindevertretung zu informieren.

 

Im Rahmen dieser Befugnisse wurden folgende Entscheidungen getroffen:

  • Entkernung Kellergeschoss Bürgerhaus in Höhe von 2.495,00

Im Zusammenhang mit dem privaten Grundstücksverkehr in der Gemeinde wurden 13 Vorkaufsrechtsverzichtserklärungen abgegeben.

 

Gemäß § 31 Abs. 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern sind in nicht öffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse spätestens in der nächsten öffentlichen Sitzung bekannt zu geben.

 

Im nicht öffentlichen Teil der Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Dranske vom 12.März 2020 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

 

  • Ablehnung des Antrages auf Pacht einer Teilfläche aus dem Flurstück 4/2, Gemarkung Dranske, Flur 1,
  • Ablehnung der Weiterführung Bieterverfahren zum Verkauf der Flächen im B-Plan 23 "Hiddenseeblick"
  • Beschluss über den städtebaulichen Vorvertrag zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Lancken", Gemeinde Dranske
  • Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB zum Vorhaben: Neubau einer Balkonanlage und einer Gaube
  • Versagung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB zum Vorhaben: Umbau des Westteils des Speichergebäudes zu zwei Wohneinheiten
  • Beschluss über die Vergabe von Planungsleistungen zur Erstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Lancken"
  • Beauftragung eines Rechtsanwaltes zur Beratung in Vertragsangelegenheiten
  • Vergabe von Planungsleistungen zum BV "Neubau des Strandzugang" in Kreptitz
  • Vergabe einer Beschaffung, hier: neue Reifen für das Feuerwehrfahrzeug
  • Befristete Einstellung eines Mitarbeiters in der Gemeinde Dranske im Rahmen eines geförderten Arbeitsverhältnisses.
  • Personelle Absicherung der BUG-Führung im Jahr 2020

 

In den nicht öffentlichen Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses vom 25. Februar und 02. Juni 2020 erfolgten folgende Beschlussfassungen:

 

  • Bewilligung der Eilentscheidung des Bürgermeisters nach § 39(3) KV M-V zu außerplanmäßigen Ausgaben nach § 50(1) KV M-V in Höhe von insgesamt 5.100 € in Verbindung mit einem Feuchtigkeitsschaden im Bürgerhaus
  • Versagung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB zum Vorhaben: Aufstellen eines Verkaufswagens

 

Nach § 6 der Hauptsatzung hat der Bürgermeister Befugnisse im Rahmen der ihm übertra-genen Wertgrenzen. Über die in diesem Rahmen getroffenen Entscheidungen hat der Bürgermeister die Gemeindevertretung zu informieren.

Im Rahmen dieser Befugnisse wurden folgende Entscheidungen getroffen:

 

  • Entkernung Kellergeschoss Bürgerhaus in Höhe von 2.495,00 €

 

Im Zusammenhang mit dem privaten Grundstücksverkehr in der Gemeinde wurden 13 Vorkaufsrechtsverzichtserklärungen abgegeben.

 

Herr Kuhn dankt allen Einwohnern und Gewerbetreibenden von Dranske für das

  besonnene Handeln und Einhalten der Vorschriften zur Corona-Pandemie.

    Die Boddenparty musste abgesagt werden, es wurden aber bereits

  Vereinbarungen mit den gebuchten Künstlern für das nächste Jahr

  geschlossen.

  Die Landesverordnung, Corona betreffend, findet man auf der Homepage

  der Gemeinde.

  dankt Frau Dunker für das Nähen von Mund- und Nasenbedeckungen,

  die Bedürftigen zur Verfügung gestellt wurden.

  erklärt, dass auch der Tag der offenen Tür (Bürgerhaus) und die

  Info-Veranstaltung der Bakenberg-Betreiber nicht stattfinden konnte.

  stellt fest, dass die Straße am Bauhof fertiggestellt wurde (kleine Änderungen

  werden noch eingearbeitet).

  stellt fest, dass 2 Strandabgänge (Nähe Küstencamp und Abgang

  zwischen Möwenort und Uns Hüsing) stark unterspült sind. Dort wird

  umgehend Abhilfe geschaffen, um einen gefahrlosen Abgang zu gewähr-

  leisten.

  informiert, dass die Treppe in Kreptitz von der Surferinitiative auf eigene

  Kosten abgebaut und eine neue installiert wird. Dazu gibt es eine schriftliche

  Vereinbarung. Der Alternativstandort 400 m westlich wird ebenfalls

  beibehalten. Dazu gab es am 02.06. mit der UnB und dem Stalu eine

  Einigung. Die Gemeinde wurde verpflichtet bis 2023 ein Strandabgangs- und

  Wegekonzept zu erstellen.

  Das Heimatmuseum ist wieder geöffnet. Auch die Bugwanderung findet mit

  Reduzierter Teilnehmerzahl (bis 10 P) statt.

  Die vorpommersche Volksbank-Filiale in Altenkirchen soll schließen. Die

  Gemeinden haben Einspruch eingelegt. Dazu gibt es eine Unterschriften-

  Sammlung – die Listen liegen im FVA vor.

  Im Jugendtreff wurde ein Wasserschaden (aufsteigende Nässe im Mauewerk)

  festgestellt. Maßnahmen zur Trocknung sind eingeleitet, die Ursache ist

  damit nicht beseitigt, wird aber eingegrenzt.

  Die Sitzungstermine für die nächsten Sitzungen HA, GV, SA und BA findet

  man auf der Homepage der Gemeinde