25.06.2020 - 6.3 Abwägungs- und Satzungsbeschluss über die 1. ve...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.3
- Datum:
- Do., 25.06.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauleitplanung
- Bearbeiter:
- Birgit Riedel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Protokoll
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dranske hat am 5.12.2019 den Aufstellungsbeschluss Nr. 019.07.044/19 über die 1. vereinfachte Änderung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 18B „Golfanlage Lancken, Teil 2“ gefasst. Der Beschluss wurde ortsüblich in den Schaukästen und auf der Homepage des Amtes Nord-Rügen vom 17.12.2019 bis 8.1.2020 bekannt gemacht. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand vom 6.1.2020 bis 21.1.2020 durch öffentliche Auslegung der Planunterlagen im Amt Nord-Rügen und im Internet unter www.b-planpool.de statt. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 30.12.2010 beteiligt; die Planung wurde angezeigt. Die öffentliche Auslegung fand vom 27.1.2020 bis 28.02.2020 durch öffentliche Auslegung der Planunterlagen im Amt Nord-Rügen und im Internet unter www.b-planpool.de statt. Die Bekanntmachung erfolgte vom 8.1.2020 bis 24.1.2020 ortsüblich in de Schaukästen sowie auf der Homepage des Amtes Nord-Rügen und im Internet unter www.b-planpool.de. Die eingegangenen Stellungnahmen müssen abgewogen werden. Mit dem Satzungsbeschluss ist das Planverfahren abgeschlossen.
Der B-Plan Nr. 18B wird für alle Bürger an der Wand gezeigt. Herrn Commisaña wird Rederecht (einstimmig) eingeräumt.
Herr Kuhn erläutert, wo eine zusätzliche Baumreihe gepflanzt werden soll und wo eine Heckenstruktur hin versetzt wurde.
Herr Dippe fragt, wann mit dem fertigen Golfplatz zu rechnen ist.
Herr Commisaña Das Bauen des Golfplatzes kann in ein paar Monaten abgeschlossen
sein, es wurde aber noch kein Betreiber gefunden. Nicht das Bauen ist das Problem.
Herr Petzold fragt, ob der Golfplatz am Bedarf vorbei geplant wurde.
Herr Commisañan erklärt, dass ein Golfplatz erst ab einer Mitgliedschaft von 800 Personen wirtschaftlich ist. Eine weitere Problematik ist die kurze Golfsaison.
Herr Ahlers ist seit vielen Jahren Mitglied des Kreistages. Im Tourismusent-wicklungskonzept steht, dass die Insel Rügen als Golfregion entwickelt werden kann, wenn mind. 3 – 7 Plätze entstanden sind. Die Golfer wollen unterschiedliche Platzanforderungen und auch unterschiedliche Aussichten. Deshalb ist eine langsame Entwicklung richtig. Sellin und Sassnitz stellen Überlegungen an weitere Plätze zu bauen.
Herr Commisaña erklärt, dass weiter daran gearbeitet wird. Es wurden bereits 13 Gespräche mit möglichen Betreibern geführt, leider ohne Erfolg. Es ist ein Treuhandkonto zugunsten der Gemeinde eingerichtet, um den Golfplatzbau finanziell sicherzustellen.
Herr Kuhn stellt fest, dass die Gemeinde eine Beschluss gefasst hat, an Herrn Huth zu vergeben. Herr Krauß hat aber nicht an Herrn Huth verkauft.
Herr Ahlers stellt den Antrag, dass im Bauausschuss darüber befunden wird, ob die B-Pläne 18A und 18B nicht zusammengefasst werden können. Zusätzlich sollte Herr Dr. Raith Auskunft geben, warum die B-Pläne aufgeteilt wurden.
Dem Antrag wurde mehrheitlich bei 2 Enthaltungen stattgegeben.
Beschluss
Beschluss:
1. Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Hinweise und Anregungen von Bürgern sowie die Stellungnahmen der von der Planung berührten Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB und Nachbargemeinden zur 1.vereinfachten Änderung des einfachen Bebauungsplan Nr. 18 B „Golfanlage Lancken, Teil 2“ hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft: Von 7 von der Planänderung berührten Behörden und 2 Nachbargemeinden haben 6 Behörden und 2 Nachbargemeinden eine Stellungnahme abgegeben. Von Bürgern gingen keine Stellungnahmen ein (ausführliche Abwägungsentscheidung in der Anlage).
a) berücksichtigt werden Hinweise und Anregungen von:
• Landkreis Vorpommern-Rügen
• Landesforst MV
• Wasser- und Bodenverband Rügen
b) folgende Behörden/Nachbargemeinden hatten keine Hinweise und Anregungen zur Planung:
• Amt für Raumordnung und Landesplanung Vorpommern
• Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie MV
• Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
• Gemeinde Altenkirchen
• Gemeinde Wiek
2. Das Bauamt Nord-Rügen wird beauftragt die Behörden, die Hinweise und Anregungen gegeben haben, unter Angabe von Gründen von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen.
3. Aufgrund des § 10 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) beschließt die Gemeindevertretung Dranske die 1. vereinfachte Änderung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 18 B „Golfanlage Lancken Teil 2“ für Teilbereiche westlich und östlich der der Ortslage Lancken im Bereich des gepanten Golfplatzes bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.
4. Die Begründung wird gebilligt.
5. Das Bauamt Nord-Rügen wird beauftragt, die 1. vereinfachte Änderung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 18 B „Golfanlage Lancken, Teil 2“ mit der Begründung ortsüblich gem. § 10 Abs. 3 BauGB und der Hauptsatzung der Gemeinde Dranske bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung und die dem B-Plan zugrunde liegenden Vorschriften während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Anlagen zur Vorlage
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