25.06.2020 - 6.4 Beschluss über den städtebaulichen Vertrag zur ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.4
- Datum:
- Do., 25.06.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauleitplanung
- Bearbeiter:
- Birgit Riedel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Protokoll
Die Gemeinde Dranske hat am 3.1.2020 einen städtebaulichen Vorvertrag zur 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 B "Golfanlage Lancken, Teil 2" und 7. vereinfachter Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 18 A "Golfanlage Lancken, Teil 1" abgeschlossen. Im § 3 dieses Vorvertrages ist geregelt, dass ein ergänzender städtebaulicher Vertrag zu schließen ist, wenn sich in den Planverfahren weiterer Regelungsbedarf herausstellt. Es sind im Planverfahren zur 7. Änderung und Ergänzung des B-Planes Nr. 18A weitergehende Regelungen besonders hinsichtlich des Wegerechtes für die Öffentlichkeit zum Strand zu treffen.
Auch hier erhält Herr Commisaña Rederecht. Es wird die Wegeführung erklärt. Diese wurde biologisch sinnvoller gelegt und auch vergrößert. Der Trampelpfad wird liquidiert, der neue Weg führt nicht mehr durch das Landschaftschutzgebiet sondern auf den Wanderweg. Die neue Wegeführung ist klar definiert und gesichert.
Es wird ausführlich darüber diskutiert, dass der Golfplatz zuerst gebaut werden sollte und dann das Golfvillage. Anstelle des Golfvillages war ursprünglich ein Golfhotel geplant mit ca. 238 Appartement.
Herr Commisaña hat die Fläche von Herrn Krauß erworben,mit dem Ziel, ein Golfvillage zu errichten, das architektonisch zur bereits vorhandenen Bebauung passt - keine Bauten im „Bäderstil“.
Es gibt einen städtebaulichen Vorvertrag. Dieser wird dann in einen städtebaulichen Vertrag zur 7. Änderung überführt.
Beschluss
Beschluss:
1. Die Gemeinde Dranske beschließt den sich in der Anlage befindlichen Vertragsentwurf eines städtebaulichen Vertrages für die 7. vereinfachte Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 18 A "Golfanlage Lancken- Teil 1" nach § 11 BauGB.
2. Der Bürgermeister und sein 1. Stellvertreter werden beauftragt, den Vertrag zu unterzeichnen.
Anlagen zur Vorlage
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163,7 kB
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