25.06.2020 - 6.1 Beschluss über die Aufstellung der 2. Änderung ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Datum:
- Do., 25.06.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauleitplanung
- Bearbeiter:
- Birgit Riedel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Protokoll
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dranske hat in ihrer Sitzung am 12.3.2020 beschlossen, einen Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des B-Planes Nr. 23 „Hiddenseeblick“ zu fassen. (Beschluss-Nr. 019.07.067/20).
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dranske hat in ihrer Sitzung am 12.3.2020 beschlossen, einen Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des B-Planes Nr. 23 „Hiddenseeblick“ zu fassen. (Beschluss-Nr. 019.07.067/20).
Der B-Plan 23 (Geltungsbereich) wird noch einmal per Beamer „an die Wand geworfen“.
Von einigen Gemeindevertretern wird folgende Meinung vertreten. Der B-Plan darf nicht mehr angefasst werden. Es wurde 8 Jahre an diesem Plan mit kompetenten Leuten( Dr. Raith, Frau Dr. Keil. Herr Roßig als BA-Vorsitzender, Herr Ahlers, Herr Heese) gearbeitet, er wurde öfter zur Prüfung vorgelegt. Es wurde ein gutes Ergebnis erzielt und es besteht keine Veranlassung erneut etwas zu ändern. Es ist daran gearbeitet worden, so wenig Ferienwohnen wie möglich zuzulassen, betreutes Wohnen herzuholen auch Wohnbebauung für größere Miethäuser zu ermöglichen. Dazu bedarf es entsprechender Längen und Höhen. Es ist kein Ferienhausgebiet sondern ein Gebiet für Kleingewerbe, Wohnen mit Ferienwohnungen. Es wurde Geschosswohnungsbau reingeplant und Hotellerie. Die Veräußerung des B-Plangebietes sichert die Finanzierung für die gemeindlich geplanten Projekte in den nächsten 3 Jahre. Mit dieser erneuten Planänderung gehen wieder 4 Jahre ins Land ohne Einnahmen. Nach jetzigem Stand wird der qm-Preis nicht unter 200,00 Euro liegen, das wäre für Einzel- oder Doppelhausbebauung zu teuer. Nach neuem Beschluss soll eine Reihenhausbebauung verhindert wird. Es wird befürchtet, dass ein direktes Festlegen von Bereichen Wohnen/Beherbergung zu Problemen, wie z. B. Rehbergort, führen kann.
Andere Gemeindevertreter sind der Auffassung, dass der B-Plan unbedingt noch einmal angefasst werden muss. Es wird anhand des Beispiels Grundstück ehemalige Kita gezeigt, dass ursprünglich 36 Wohneinheiten geplant waren, mit neuem Investor jetzt aber 82 Wohnungen entstehen sollen. Das soll nicht passieren. Es sollen genaue Bereiche festgelegt werden, wo ausschließlich Wohnbebauung, wo Hotel oder Ferienwohnen zugelassen werden soll. Unbedingt sollen Höhen für entstehende Häuser festgeschrieben werden, damit nicht die Möglichkeit besteht neue Wohnblöcke hinzustellen. Es ist wichtig, die Infrastruktur mit zu entwickeln. Am Fischerweg darf nur Wohnbebauung zugelassen werden. Im Bereich des ehemaligen Block 8 ist ein Hotel vorstellbar. Der Bodenrichtwert ist inzwischen von 35,00 Euro auf 75,00 Euro gestiegen, also hier kein Wertverlust sondern eine 100 % Steigerung.
Herr Kuhn weist darauf hin, dass das Gebiet des B-Planes 23 insbesondere auch die Fläche, die sich im Eigentum der Gemeinde befindet, bereits im Netz zu finden ist und zum Kauf angeboten wurde. Mit der Gemeinde als Eigentümer wurde dies nicht vereinbart.
Die beiden Expose`s gibt Herr Kuhn allen Anwesenden per Beamer zur Kenntnis.
Frau von der Aa wird gebeten, der Gemeinde mitzuteilen, wieviele Ferienwohnungen (Betten) noch in Dranske gebaut werden dürfen (Bug, Bakenberg festgesetzte Bettenzahl).
Nach reichlicher Diskussion wird über den Beschluss abgestimmt.
Beschluss
Beschluss:
- Der rechtswirksame Bebauungsplan Nr. 23 „Hiddenseeblick“ soll zum zweiten Mal geändert werden.
Es werden folgende Planungsziele angestrebt:
- Der Bebauungsplan soll gegliedert werden. Statt der Ausweisung eines einheitlichen Sondergebietes „Wohnen und Beherbergung“ nach § 11 BauGB soll der Bebauungsplan strukturiert werden. Es sollen Flächen ausschließlich für Wohnbebauung ausgewiesen werden.
- Die Gebäudelängen sollen auf 18 m begrenzt werden
- Pultdächer und Staffelgeschosse werden nicht erlaubt.
- Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Abstimmungsergebnis
Es erfolgt eine namentliche Abstimmung
Abstimmungsergebnisse |
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anwesend |
ja |
nein |
Enthaltung |
ausgeschl.* |
Herr Kuhn |
x |
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|
|
Herr Ahlers |
|
x |
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|
Herr Dippe |
|
x |
|
|
Herr Dr. Eckardt |
x |
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Herr Große |
|
x |
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Frau Harder |
x |
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|
Frau Krausche |
|
x |
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Herr Marzahn |
x |
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Herr Petzold |
x |
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Frau Schudde |
x |
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|
Frau John |
|
x |
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gesamt |
6 |
5 |
0 |
0 |
* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V |
Ausgeschlossen ist/sind:
Abstimmungsergebnisse |
||||
anwesend |
ja |
nein |
Enthaltung |
ausgeschl.* |
11 |
6 |
5 |
0 |
0 |
* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V |
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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297,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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285,9 kB
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