25.06.2020 - 6.9 Beschlussfassung über die Satzung der Gemeinde ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.9
- Datum:
- Do., 25.06.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Jan Wichmann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Protokoll
Die Gemeinde Dranske ist gemäß § 3 Abs. 1, Nr. 2 der Satzung des Wasser- und Bodenverbandes Rügen Mitglied im Wasser – und Bodenverband Rügen (SWBV-Rügen) und leistet gemäß § 18 Abs. 1 SWBV-Rügen Verbandsbeiträge.
Nach § 3 Abs. 1, S. 3 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG) können Gemeinden diese Beiträge den Eigentümern, Erbbauberechtigten oder sonstigen Nutzungsberechtigten nach den Grundsätzen der §§ 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes M-V (KAG MV) auferlegen. Ein Satzungsrecht ergibt sich hierbei aus § 2 Abs. 1 KAG MV und aus § 5 Abs. 1 Kommunalverfassung M-V (KV MV).
Um größere Beitragsschwankungen wie im Jahr 2017 zu vermeiden, ist es fortan geplant den Beitragshebesatz jährlich zu kontrollieren und sofern nötig mittels Satzung anzupassen.
Da in den Jahren vor 2017 keine Gebührenanpassung vorgenommen wurde, musste im Jahr 2017 ein größeres Defizit der Vorjahre ausgeglichen werden, weshalb der Beitragssatz stark anstieg und es infolgedessen sogar zu Mehreinnahmen kam. Diese wurden im Veranlagungsjahr 2018 ausgeglichen. Nunmehr bedarf es keines weiteren Ausgleichs, sodass der Beitragssatz wieder auf ein normales Niveau reguliert werden kann.
Für das Verbandsgebiet Dranske wurden 2019 seitens des Wasser- und Bodenverbands folgende Beiträge veranlagt:
- Gesamte Verbandsfläche: 2.075,1726 ha
- Davon dingliche Mitglieder: 66,6577 ha
-
Veranlagungsfläche: 2.008,5149 ha
Dies resultierte in einem Verbandsbeitrag in Höhe von 31.701,46 Euro.
Gemäß beigefügter Gebührenkalkulation ergibt sich somit ein Hebesatz von 0,12 Euro / Berechnungseinheit (BE = je angefangene 100 m²).
Für Flächen innerhalb des Einzugsbereichs des Schöpfwerks Starrvitz ergibt sich ein Zuschlag von 0,07 Euro / Berechnungseinheit.
Für Flächen innerhalb des Vorteilsgebiets des Deichs B II 47 Wiek ergibt sich ein Zuschlag von 0,02 Euro / Berechnungseinheit.
Gemeinde Dranske: Gebührenübersicht je BE der letzten Jahre
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2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
Gebührensatz Dranske je BE |
0,12 € |
0,19 € |
0,08 € |
0,12 € |
SW Starrvitz je BE |
0,15 € |
0,14 € |
0,07 € |
0,07 € |
Deichs BII 47 Wiek je BE |
0,11 € |
0,13 € |
0,00 € |
0,02 € |
Nebst der Hebesatzanpassung wird die Satzung zur besseren Verständlichkeit und um Bestimmtheitsfehler vorzugreifen inhaltlich konkretisiert.
Der Wasser- und Bodenverband legt in seiner Satzung die Gebührensätze fest. Die Gemeinde ist berechtigt, diese Beiträge auf Grundstückseigentümer umzulegen.
Herr Große verlässt vor der Beschlussfassung den Raum (21.17 Uhr).
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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232,7 kB
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263,3 kB
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3
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258,6 kB
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