18.02.2020 - 4.4 Information zum Betrieb der Seebrücke mit Schif...

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Protokoll

Die erteilte Betriebserlaubnis vom 21.10.2009 ist befristet bis zum 31.12.2019 ausgestellt. Am 11.09.2019 wurde die Verlängerung der Betriebserlaubnis über den 31.12.2019 hinaus beantragt. Mit Schreiben vom 02.01.2020 hat der Landkreis Vorpommern-Rügen um Einreichung von Unterlagen für die weitere Genehmigung gebeten.

Das Schreiben des Landkreises Vorpommern-Rügen vom 02.01.2020 ist als Anlage beigefügt.

Die Strom- und schifffahrtspolizeiliche Genehmigung (ssG) ist in den Unterlagen der Verwaltung vorhanden.

Für den geforderten Standsicherheitsnachweis wurde durch das Bauamt Kontakt mit der Firma IWR GmbH Rostock aufgenommen.

Herr Kuhn erklärt, dass es vor Allem um die Statik geht die nachgereicht werden muss, die anderen beiden vom LK V-R angeforderten Punkte werden vom Ingenieurbüro IWR mit abgearbeitet.

 

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Anlagen zur Vorlage