17.12.2019 - 6.7 Bevollmächtigung der Bürgermeisterin zur Beschl...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Protokoll

Frau Sill übergibt die Leitung der Sitzung an Herrn Lück und verlässt die Reihen der Gemeindevertretung.

 

Gemäß § 71 KV M-V vertritt die Bürgermeisterin die Gemeinde in der Altenkirchener Wohnungsbau AG. Damit die Bürgermeisterin in der Hauptversammlung die Entlastung des Aufsichtsrates vornehmen kann, benötigt sie die Vollmacht der Gemeindevertretung.

 

 

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Altenkirchen beschließt, dass die Bürgermeisterin, Frau Jutta Sill, beauftragt wird, den Aufsichtsrat nach Bestätigung der Bilanz 2018 für das Wirtschaftsjahr 2018 zu entlasten und dies in der nächsten Hauptversammlung der Gesellschaft zum Beschluss der Hauptversammlung zu erklären.

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind: Frau Sill

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 8

7

0

0

1

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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