17.12.2019 - 6.11 Bevollmächtigung der Bürgermeisterin zur Beschl...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Protokoll

Gemäß § 71 KV M-V vertritt die Bürgermeisterin die Gemeinde in der Altenkirchener Wohnungsbau AG. Damit die Bürgermeisterin in der Hauptversammlung die Entlastung des Aufsichtsrates vornehmen kann, benötigt sie die Vollmacht der Gemeindevertretung.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Altenkirchen beschließt, dass die Bürgermeisterin, Frau Jutta Sill, beauftragt wird, die bereits geprüfte und testierte Bilanz 2018 der Energie- und Dienstleistungsgesellschaft Wittow mbH im Aufsichtsrat der Altenkirchener Wohnungsbau AG

 

mit einer Bilanzsumme von                                             415.727,01 EUR

und einem Jahresgewinn nach Steuern und

Abschreibung in Höhe von                                                    903,79 EUR,

der dem Gewinnvortrag aus 2017 in Höhe von                41.170,80 EUR

 

hinzuzurechnen ist, für das Wirtschaftsjahr 2018 zu bestätigen.

 

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 8

8

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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