09.01.2020 - 4 Einwohnerfragestunde

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Protokoll

Bürger 1 fragt, wann die aktuelle Hauptsatzung, die durch die Gemeindevertretung bereits im Juli beschlossen wurde im Internet veröffentlicht wird. Desweiteren möchte er wissen, wann die Bekanntmachung für die Einwohnerversammlung erfolgt. Nach seiner Auffassung ist eine Woche vorher zu spät.

 

Die Leitende Verwaltungsbeamte antwortet, dass die aktuelle Hauptsatzung entweder heute eingestellt wurde oder spätestens morgen eingestellt werden wird. Die Bekanntmachungen für die Einwohnerversammlung werden morgen in den Schaukästen sein. Sie gibt den Hinweis, dass es hier keine Ladungsfristen gibt.

 

Bürger 1 übergibt in Vorbereitung auf die Einwohnerversammlung der Bürgermeisterin einen Fragenkatalog mit Fragen der Einwohner (Anlage). Er fragt, wie diese dann abgearbeitet werden.

 

Die Bürgermeisterin erklärt, dass sie die Fragen erst einmal zur Kenntnis nehmen wird und dann schaut, wie diese in der Tagesordnung untergebracht werden können.

 

Bürger 2 fragt, was nun mit Zürkvitz passiert.

 

Die Bürgermeisterin erklärt, dass die Maßnahme erst im Haushalt veranschlagt werden musste, um Fördermittel zu erhalten. Der ZWAR hat die Maßnahme für seine Aufgabenbereiche in seinem Wirtschaftsplan verankert. Nun kann die Planung angeschoben werden. Wenn diese soweit ist, dass wird es eine Einwohnerversammlung für die Maßnahme Zürkvitz geben.

 

Bürger 2 erklärt, dass er das nicht meinte. Er wolle wissen wie es jetzt mit der Zuwegung weiter geht.

 

Herr Faralisch erklärt, dass die Gemeinde an dem Verkauf nicht beteiligt war. Er sieht eine Lösung aber nur dann, wenn alle Beteiligten an einen Tisch kommen, da diese nur privatrechtlicher Natur sein kann.

 

Frau von Buddenbrock weist darauf hin, dass es damals ja bereits einen anderen Kaufinteressenten gab, den man auch über die bestehende Wegeproblematik informierte. Aber dann erfolgte der Verkauf an einen anderen, wodurch die Situation sich noch mehr verschärfte. Sie bestärkt aber noch einmal den Willen der Gemeinde für eine einvernehmliche Lösung mit allen Beteiligten.

 

Bürgerin 3 hat folgende Fragen zum Straßenausbau in Zürkvitz

  1. Wann wird werden die Grundstücksfragen, die in Zusammenhang mit dem Straßenbau stehen, geklärt?
  2. Was ist mit dem Baumerhalt?
  3. Welche Dienstbarkeiten werden auf den Grundstücken zu Gunsten der Gemeinde erforderlich?

 

Die Bürgermeisterin antwortet, dass diese Fragen erst nach Vorliegen der Vorplanung beantwortet werden können. Das Bauamt wird sich dann entsprechend mit den Grundstückseigentümern in Verbindung setzen.

 

Bürger 4 dankt den Initiatoren des Fragenkataloges für ihr Engagement. Er denkt aber, dass die Wieker Einwohner mündige Bürger sind, die ihre Fragen auch selbst stellen können.

 

Bürgerin 5 weist darauf hin, dass die Initiatoren keinen entmündigen, sondern lediglich zu einer besseren Vorbereitung der Einwohnerversammlung beitragen wollten.