27.06.2019 - 7 Beschluss über die Hauptsatzung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Datum:
- Do., 27.06.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Susann Schulze
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Protokoll
Der Bürgermeister und die Leitende Verwaltungsbeamte erläutern kurz die Veränderungen in der Hauptsatzung im Vergleich zur vorherigen Hauptsatzung.
Herr Dippe beantragt die Änderungen der Hauptsatzung in § 8. Er möchte den Absatz einfügen, dass die Veröffentlichungen auf der Internetseite der Gemeinde erfolgen. Abs. 3 wird dann Abs. 4 usw.
Die Leitende Verwaltungsbeamte macht darauf aufmerksam, dass dies so nicht geht, da das Amt keinen Zugriff auf die Internetseite der Gemeinde hat und die Veröffentlichungen nicht mehr kontrollieren kann.
Der Änderungsantrag wird mit
9 Stimmen dafür, 1 Gegenstimme und 1 Stimmenthaltung
angenommen.
Der Bürgermeister beantragt in § 5 Abs. 1 Buchstabe a) Ziffer 5 zu streichen und in § 6 einen neuen Abs. aufzunehmen mit folgendem Wortlaut:
„(5) Der Bürgermeister entscheidet über das gemeindliche Einvernehmen nach dem BauGB auf der Grundlage der Empfehlung des Bauausschusses.“
Hauf Nachfrage von Herrn Petzold erläutert der Bürgermeister seinen Änderungsantrag. Herr Dippe und Herr Große sprechen sich gegen den Antrag aus.
Der Änderungsantrag wird mit:
2 Stimmen dafür, 5 Gegenstimmen und 4 Stimmenthaltung
abgelehnt.
Herr Kuhn beantragt weiterhin folgende Änderungen im § 6:
Absatz 1
Ziffer 1 Erhöhung der Wertgrenze bei Verträgen über einmalige Leistungen auf 2.500 € und bei wiederkehrenden Leistungen auf 500 €.
Ziffer 2 Erhöhung der Wertgrenzen bei über- und außerplanmäßigen Ausgaben auf 2.500 €.
Absatz 3 letzter Satz
Erhöhung der Wertgrenzen bei Gerichtsverfahren auf 5.000 €.
Herr Ahlers hält die bestehenden Wertgrenzen für ausreichend. Nach Auffassung von Herrn Große ist eine Erhöhung der Wertgrenzen praktikabler. Herr Dippe erinnert, dass die Höhe der Wertgrenze ja durch die alte Gemeindevertretung beabsichtigt war. In Einzelfällen hält er eine Erhöhung aber für sinnvoll.
Der Änderungsantrag zu § 6 Abs. 1 Ziffer 1 wird mit
9 Stimmen dafür, 2 Gegenstimmen und 0 Stimmenthaltung
angenommen.
Der Änderungsantrag zu § 6 Abs. 1 Ziffer 2 wird mit
9 Stimmen dafür, 2 Gegenstimmen und 0 Stimmenthaltung
angenommen.
Der Änderungsantrag zu § 6 Abs. 3 letzter Satz wird mit
10 Stimmen dafür, 1 Gegenstimme und 0 Stimmenthaltung
angenommen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,1 MB
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