27.06.2019 - 14 Nutzungsvertrag Bürgerhaus/Aula
Grunddaten
- TOP:
- Ö 14
- Datum:
- Do., 27.06.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
Protokoll
a) Satzung
Herr Dippe findet, dass in § 3 Abs. 1 höchstens eine Woche vorher die Anmeldung erfolgen sollte. Herr Kuhn und Herr Große weisen darauf hin, dass man private Veranstaltungen in der Regel sogar noch eher plant. Insofern sollten die 14 Tage in der Satzung verbleiben. Dies hindert ja nicht daran, bei Bedarf auch einmal kurz vorher anzufragen.
Der Bürgermeister beantragt § 6 Abs. 2 wie folgt zu fassen:
Die Gebühren sind 7 Tage vor der Nutzung bar im Fremdenverkehrsamt oder auf das Konto des Amtes zu überweisen.
Der Änderungsantrag wird einstimmig angenommen.
Herr Große fragt, wer für die Übergabe und die Abnahme zuständig ist. Der Bürgermeister sagt, dass hierzu noch keine Entscheidung getroffen wurde. Sein Vorschlag wäre das Fremdenverkehrsamt.
Die Nutzungsentgelte werden von den Gemeindevertretern als angemessen angesehen. Herr Große denkt, dass auch die Teilnehmerzahl bei den Entgelten Berücksichtigung finden sollte.
b) Nutzungsvertrag
Der Nutzungsvertrag ist in Ziffer 3 entsprechend der geänderten Regelung des § 6 Abs. 2 der Satzung anzupassen.
Auch diese Änderung wird einstimmig beschlossen.
Die geänderten Unterlagen sollen nach Prüfung durch das Amt in der nächsten Sitzung zur Beschlussfassung vorgelegt werden.