04.03.2020 - 6.14 Beschluss über die Beantragung der zulässigen H...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Protokoll

Auf Anliegen der Leiterin der Pflegeeinrichtung, wurde die Möglichkeit zur Einrichtung einer reduzierten Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h, im Bereich der Tagespflege in der Schulstraße erfragt.

Nach Prüfung der rechtlichen Grundlagen, bestünde die Möglichkeit einen solchen Antrag bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Vorpommern-Rügen zu stellen, da gemäß der Kommentierung des § 39 der Straßenverkehrsordnung (StVO) zum Verkehrszeichen 274 die Geschwindigkeit im unmittelbaren Bereich von an Straßen gelegenen Alten- und Pflegeheimen in der Regel auf Tempo 30 km/h zu beschränken ist.

Da es sich hier um eine Tagespflege handelt, empfiehlt es sich, die Geschwindigkeit zeitlich zu begrenzen. 

Eine Beschilderung des Verkehrszeichens 274-30 - zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h mit dem Zusatzzeichen 1040-30 - zeitliche Beschränkung von 8-18 Uhr wäre eine denkbare Variante bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Vorpommern-Rügen zu beantragen.

 

Es wird nachfolgender geänderter Beschluss gefasst.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Sagard beschließt, das Amt Nord-Rügen zu beauftragen, einen Antrag auf Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h mit einer zeitlichen Begrenzugn von 7 - 18 Uhr in der Schulstraße, im Bereich vom Edeka bis zur Apotheke bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Vorpommern-Rügen zu stellen.

 

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 12

12

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage