04.03.2020 - 6.3 Feststellung des Jahresabschlusses 2015 der Gem...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Protokoll

Herr Wenzel übernimmt wieder die Leitung der Sitzung.

 

Die Gemeinde Sagard hat gemäß § 60 KV M-V für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Die Prüfung des Jahresabschlusses obliegt gemäß § 1 Abs. 1,2 und 4 KPG M-V dem Rechnungsprüfungsauschuss. Der Rechnungsprüfungsausschuss kann sich dabei nach § 1 Abs. 5 M-V zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung eines sachverständigen Dritten bedienen.

Als sachverständigen Dritten wurde sich der Firma NKHR-Beratung bedient.

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Sagard hat auf seiner Sitzung am 12.12.2019 den Jahresabschluss zum 31.12.2015 der Gemeinde Sagard geprüft und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Er empfiehlt der Gemeindevertretung den geprüften Jahresabschluss 2015 in der Fassung vom 19.11.2019    festzustellen.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sagard folgt der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses und stellt den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2015 in der vorliegenden Fassung fest.

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 12

12

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://nordruegen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=171&TOLFDNR=3944&selfaction=print