04.03.2020 - 6.5 Feststellung des Jahresabschlusses für des Haus...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Protokoll

Herr Wenzel übernimmt wieder die Leitung der Sitzung.

 

Die Gemeinde Sagard für das Städtebauliche Sondervermögen gemäß § 60 KV M-V für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Die Prüfung des Jahresabschlusses obliegt gemäß § 1 Abs. 1,2 und 4 KPG M-V dem Rechnungsprüfungsauschuss. Der Rechnungsprüfungsausschusses der Gemeinde Sagard hat sich der NKHR-Beratung UG als sachverständigen Dritten bedient (§ 1 Abs. 5 Satz 2 KPG).

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Sagard hat auf seiner Sitzung am 12.12.2019 den Jahresabschluss zum 31.12.2014 des Städtebaulichen Sondervermögens der Gemeinde Sagard geprüft und einen eingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

empfiehlt der Gemeindevertretung den geprüften Jahresabschluss 2014 in der Fassung vom 19.11.2019  festzustellen.

Er empfiehlt die uneingeschränkt Entlastung des Bürgermeisters, da die Beanstandungen auf das Verwaltungshandeln des Amts Nord-Rügen zurückzuführen ist.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung folgt der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses und stellt den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2014 des Städtebaulichen Sondervermögens der Gemeinde Sagard in der vorliegenden Fassung vom 19.11.2019 fest.

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 12

12

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage