19.02.2020 - 5 Bericht des Bürgermeisters über Beschlüsse des ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Gemeindevertretung der Gemeinde Wiek
- Datum:
- Mi., 19.02.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
Protokoll
Gemäß § 31 Abs. 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern sind in nicht öffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse spätestens in der nächsten öffentlichen Sitzung bekannt zu geben.
Im nicht öffentlichen Teil der Sitzung der Gemeindevertretung vom 9. Januar 2020 wurde folgender Beschluss gefasst:
- Zurückweisung der Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Bürgermeisterin der Gemeinde Wiek
In der nicht öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 29. Januar 2020 erfolgten folgende Beschlussfassungen
- Stellungnahme der Gemeinde Wiek zum Entwurf der 4. vereinfachten Änderung des VEP Nr. 1 "Feriendorf Bakenberg" der Gemeinde Dranske
- Stellungnahme der Gemeinde Wiek zum Entwurf der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 B Golfanlage Lancken,Teil 2 der Gemeinde Dranske
- Stellungnahme der Gemeinde Wiek zum Entwurf der 7. vereinfachten Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 18 A "Golfanlage Lancken,Teil 1" der Gemeinde Dranske
- Stellungnahme der Gemeinde Wiek zum Entwurf der Entwicklungs- und Ergänzungssatzung "Gudderitz" der Gemeinde Altenkirchen
- Antrag auf Fällung von einem Einzelbaum
- Stellungnahme nach § 36 BauGB, - Vorhaben: Umnutzung Reihenendhaus von Wohnhaus mit einer WE zu Wohnhaus mit zwei WE - hier: Antrag auf isolierte Abweichung (§ 67 (2) LBauO M-V)
Nach § 6 der Hauptsatzung hat die Bürgermeisterin Befugnisse im Rahmen der ihr übertragenen Wertgrenzen. Über die in diesem Rahmen getroffenen Entscheidungen hat die Bürgermeisterin die Gemeindevertretung zu informieren.
Im Rahmen dieser Befugnisse wurde folgende Entscheidung getroffen:
- Putzarbeiten Sportraum Hortgebäude in Höhe von 1.081,09 €
In der Sitzung der Gemeindevertretung vom 26. November 2019 wurde durch Frau von Buddenbrock die Überprüfung der im Ortsgebiet vorhandenen Niederspannungsfreileitungen angesprochen. Dies ist Aufgabe der eon edis. Sollten hier Mängel bekannt sein, bitte ich diese dem Amt zu melden. Das Amt wird diese dann an die edis zwecks Beseitigung weiterleiten.
Desweiteren gab es in dieser Sitzung eine Sachstandsanfrage zum „Vorkaufsrecht des Gebäudes Polizei/Physiotherapie“. Hierbei handelt es sich nicht um ein Vorkaufsrecht. Vielmehr gab es eine Anfrage der BVVG, ob die Gemeinde Interesse an diesem Objekt hat. Sofern die Gemeinde eine öffentliche Nutzung in diesem Gebäude beabsichtigt, könnte sie es auch zu Sonderkonditionen erhalten. Die Gemeinde hatte sich damals dafür ausgesprochen ihr Interesse zu bekunden und über das Amt der BVVG mitteilen lassen, dass sie dort die Betreibung eines Jugendklubs beabsichtige. Dies ist erfolgt. Seitens des Amtes wurde auch eine Anfrage bezüglich des Kaufpreises an die BVVG gerichtet. Eine Rückmeldung der BVVG gibt es aber noch nicht, da die BVVG selbst noch auf das Verkehrswertgutachten wartet. . Sobald diese vorliegt, wird die Gemeinde informiert und muss dann entscheiden, ob sie das Angebot annimmt und ein Konzept erarbeiten.
Im letzten Bauausschuss war durch den Vorsitzenden angeregt worden, eine Satzung für das Abbrennen von Pyrotechnik für die Gemeinde Wiek zu erlassen. Diese Idee gab es bereits in anderen Gemeinden des Amtsgebietes. Da aber die gesetzlichen Regelungen der Sprengstoffverordnung hier vollumfänglich sind, verbleibt kein satzungsrechtlicher Regelungsbedarf für die Gemeinde. Dies ergab auch eine Rückfrage bei der zuständigen Fachaufsichtsbehörde.
Frau Harder verliest die Anzahl der Buchungen der Kulturscheune der letzten 3 Jahre (wegen geplanter Erhöhung der Gebühr)