06.02.2020 - 6.7 Feststellung des Jahresabschlusses für des Haus...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Protokoll

Herr Mielke übernimmt die Leitung der Sitzung von Frau Hasselberg.

 

Die Gemeinde Glowe für das Städtebauliche Sondervermögen gemäß § 60 KV M-V für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Die Prüfung des Jahresabschlusses obliegt gemäß § 1 Abs. 1,2 und 4 KPG M-V dem Rechnungsprüfungsauschuss. Die Gemeinde kann sich als amtsangehörige Gemeinde stattdessen des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes bedienen. Nach § 5 Abs. 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Glowe, übernimmt der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Nord-Rügen die Aufgaben des Rechnungsprüfungsausschusses. Hierzu hat er sich der NKHR-Beratung UG als sachverständigen Dritten bedient (§ 1 Abs. 5 Satz 2 KPG).

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Nord-Rügen hat auf seiner Sitzung am 16.01.2020 den Jahresabschluss zum 31.12.2015 des Städtebaulichen Sondervermögens der Gemeinde Glowe geprüft und einen eingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Er empfiehlt der Gemeindevertretung den geprüften Jahresabschluss 2015 in der Fassung vom 15.11.2019 festzustellen.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung folgt der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses und stellt den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2015 des Städtebaulichen Sondervermögens der Gemeinde Glowe in der vorliegenden Fassung vom 15.11.2019 fest.

 

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

9

9

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage