06.02.2020 - 6.12 Beschluss über die Anschaffung eines TSF-W im P...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Protokoll

Herr Mielke übernimmt wieder die Leitung der Sitzung.

 

Die FFW Glowe benötigt ein Tragkraftspritzenfahrzeug (TSF-W), um im Einsatzfall effektiv Brände löschen zu können. Das Alter des zur Zeit im Bestand befindlichen Löschfahrzeuges LF 8 beträgt 32 Jahre. Das Fahrzeug ist technisch verschlissen und entspricht auch nicht mehr dem heutigen Stand der Technik.

Das neue Fahrzeug TSF-W wird vorwiegend für die Löschwasserversorgung benötigt. 

Das Ministerium für Inneres und Europa hat das Programm "Zukunftsfähige Feuerwehr" entwickelt. Die Ausschreibung wird zentral vorgenommen. Der Eigenanteil der Gemeinde Glowe beläuft sich auf max. 30 %. Die Höhe des Eigenanteils ergibt sich aus der RUBIKON-Einstufung der Haushaltsplanzahlen 2019. Nach derzeitiger Einschätzung besteht bei der Gemeinde Glowe lt. RUBIKON eine eingeschränkte dauernde Leistungsfähigkeit (gelb), d.h. der Eigenanteil beträgt 20 %. 

Der auf der Gemeindevertretung am 16.10.2019 gefasste Grundsatzbeschluss zur Anschaffung eines TSF-L wird mit diesem Beschluss geändert.

Derzeit ist ein Eigenanteil von 130.000,00 € für die Anschaffung eines TSF-L im Haushalt eingeplant. Dieser wird nun für das TSF-W vorgehalten. 

Aufgrund der Förderung von max. 90 % der Anschaffungskosten, wird der Eigenanteil sinken. Es wird mit einem Eigenanteil von max. 50.000 € gerechnet.

 

Herr B. Radeisen merkt an, dass es sich hierbei um ein Fahrzeug ohne Allrad handelt.

Herr Mielke hat das mit den Kameraden der Feuerwehr besprochen, das ist nicht schlimm. Ein Fahrzeug mit Allrad wäre nicht förderfähig und die Feuerwehr benötigt nicht zwingend ein Fahrzeug mit Allrad.

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Glowe beschließt, im Rahmen des Programms "Zukunftsfähige Feuerwehr" die Anschaffung eines TSF-W als Einsatzfahrzeug für die FFW Glowe.

 

 

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 9

9

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage