06.02.2020 - 6.1 Feststellung des Jahresabschlusses für das Haus...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Protokoll

Die Gemeinde Glowe hat gemäß § 60 KV M-V für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Die Prüfung des Jahresabschlusses obliegt gemäß § 1 Abs. 1,2 und 4 KPG M-V dem Rechnungsprüfungsauschuss. Die Gemeinde kann sich als amtsangehörige Gemeinde stattdessen des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes bedienen. Nach § 5 Abs. 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Glowe, übernimmt der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Nord-Rügen die Aufgaben des Rechnungsprüfungsausschusses. Hierzu hat er sich der NKHR-Beratung UG als sachverständigen Dritten bedient (§ 1 Abs. 5 Satz 2 KPG).

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Nord-Rügen hat auf seiner Sitzung am 16.01.2020 den Jahresabschluss zum 31.12.2014 der Gemeinde Glowe geprüft und einen eingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Er empfiehlt der Gemeindevertretung den geprüften Jahresabschluss 2014 in der Fassung vom 15.11.2019 festzustellen.

 

Herr Bernd Radeisen merkt an, dass die Seiten des Jahresabschlusses teilweise nur halb gedruckt wurden, er bittet um Nachreichung des kompletten Jahresabschlusses.

 

Herr B.Radeisen hat im Plan den Punkt „Auslagen an Altenkirchen“ mit einer Höhe von 260.000 gesehen und erkundigt sich, worum es sich hierbei handelt.

Herr Mielke erörtert, dass es sich dabei um eine Zwischenfinanzierung für Altenkirchen handelt. Er wurde darüber leider nicht informiert. Er wird am 31.12. nachfragen wie sich der Stand verändert hat, Altenkirchen wird den Betrag zurückzahlen. Er hat generell nichts gegen Zwischenfinanzierungen, da die Gemeinde Glowe finanziell gut aufgestellt ist, möchte aber zukünftig darüber informiert werden.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Glowe folgt der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses und stellt den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2014 der Gemeinde Glowe in der vorliegenden Fassung vom 15.11.2019 fest.

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 9

9

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage