17.06.2020 - 5 Bericht des Bürgermeisters über Beschlüsse des ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Gemeindevertretung der Gemeinde Wiek
- Datum:
- Mi., 17.06.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:10
- Anlass:
- Sitzung
Protokoll
Gemäß § 31 Abs. 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern sind in nicht öffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse spätestens in der nächsten öffentlichen Sitzung bekannt zu geben.
Im nicht öffentlichen Teil der Sitzung der Gemeindevertretung vom 19. Februar 2020 wurde folgender Beschluss gefasst:
- Zustimmung zum Verkauf einer Garage
- Beratung über den Antrag auf eine Grundstückszufahrt über die Flurstücke 82/2 und 83/2, Gemarkung Wiek, Flur 1
- Verkauf von Teilflächen aus den Flurstücken 300/3 und 298, Gemarkung Wiek, Flur 1
- Beratung zur Verpachtung einer Teilfläche aus dem Flurstück 625/1, Gemarkung Wiek, Flur 1
- Erwerb des Flurstückes 13/2, Gemarkung Wiek, Flur 1 -verwiesen in die Ausschüsse-
- Grundstücksbereinigung Müllerweg
- Billigung der Eilentscheidung der Bürgermeisterin – Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB zum Vorhaben: Voranfrage: Neubau Fischladen/Fischimbiss
- Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB zum Vorhaben: Neubau einer Getreidetrocknungsanlage in einer vorhandenen Halle
- Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB zum Vorhaben: Neubau eines Einfamilienhauses als Ferienhaus - hier: Antrag auf isolierte Abweichung (§ 67 (2) LBauO M-V)
- Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB zum Vorhaben: Errichtung einer Dachgaube (Vorderseite Nord) und Erweiterung einer Gaube, Neubau einer Außentreppe (Vorderseite Nord)
- Versagung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB zum Vorhaben: Voranfrage: Neubau Einfamilienwohnhaus mit Garage und Antrag auf Abweichung
- Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB zum Vorhaben: Wohnraumvergrößerung - Anbau eines Schlafzimmers
- Erneuerung der defekten Duscharmaturen im Sportlerheim Wiek
- Austausch eines defekten Leuchtenmastes in Bohlendorf
- Einstellung eines Mitarbeiters für die Tourismusinformation Wiek
- Befristete Einstellung in der Gemeinde Wiek im Rahmen einer Förderung nach §16i SGB II
In der nicht öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 25. Mai 2020 erfolgten folgende Beschlussfassungen
- Billigung der Eilentscheidung der Bürgermeisterin Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB zum Vorhaben: Neubau einer Terrassenüberdachung an eine Wohnhaushälfte mit Antrag auf Abweichung
- Versagung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB, - Vorhaben: Voranfrage: Neubau Wohnhaus mit Ferienwohnung/Zimmer, Garage und Nebenräumen
- Versagung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB, - Vorhaben: Neubau von 36 Ferienwohnungen, 2 Gewerbeeinheiten und einer Tiefgarage und Anträgen auf Abweichungen "Yachthafenquartier Wiek"
- Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens als Nachbargemeinde gem. § 2 Abs. 2 BauGB zur 1. vereinfachten Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 3 "Ferienhausanlage Kuhle", Gemeinde Dranske
- Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens als Nachbargemeinde zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Dreiseitenhof an der Kirche" in Altenkirchen (§ 2 Abs. 2 BauGB)
Nach § 6 der Hauptsatzung hat die Bürgermeisterin Befugnisse im Rahmen der ihr übertragenen Wertgrenzen. Über die in diesem Rahmen getroffenen Entscheidungen hat die Bürgermeisterin die Gemeindevertretung zu informieren.
Im Rahmen dieser Befugnisse wurde folgende Entscheidung getroffen:
- Prüfung der Spielplätze Mühlengrund, Schule / Hort, Kita, Straße d. DSF, Hafen in Höhe von 700,32 €
Die Bürgermeisterin berichtet zu den Anträgen auf Beschilderung, hierzu liegen verschiedene Anträge beim Landkreis vor.
Frau Harder bedankt sich bei allen, dass die Corona-Krise so gut bewältigt wird.
Frau von Buddenbrock informierte über die Beratung beim ZWAR zum Breitbandausbau. Die Höhe der Kostenbeteiligung der Gemeinden sei weiterhin unklar.
Hinweis, dass Wiek über die aktuellen Förderaufrufe keinen Ausbau erhält. Zeitplan ungewiss.