17.06.2020 - 7.5 Festlegung der Erheblichkeits- und Geringfügigk...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Protokoll

Frau Harder übergibt die Leitung an Frau Knebusch und verlässt die Reihen der Gemeindevertretung.

Die Gemeinde hat, bei vorliegenden Tatbeständen des § 48(2) KV M-V, unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen. Der § 48 KV M-V enthält eine Reihe unbestimmter Rechtsbegriffe, die mit Zahlen auszufüllen sind. Die konkrete Festsetzung liegt im Ermessen der Gemeinde und ist mittels eines einfachen GV-Beschlusses zulässig.

Die Kämmerei empfiehlt die in der Anlage 2 genannten Festsetzungen.

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wiek beschließt die Erheblichkeits- und Geringfügigkeitsgrenzen lt. vorliegendem Vorschlag.

 

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind: Frau Harder

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 10

7

0

2

1

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage