17.06.2020 - 7.6 Beschlussfassung über die Satzung der Gemeinde ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Protokoll

Frau Harder übernimmt die Leitung der Sitzung.

 

Die Gemeinde Wiek ist gemäß § 3 Abs. 1, Nr. 2 der Satzung des Wasser- und Bodenverbandes Rügen Mitglied im Wasser – und Bodenverband Rügen (SWBV-Rügen) und leistet gemäß § 18 Abs. 1 SWBV-Rügen Verbandsbeiträge.

 

Nach § 3 Abs. 1, S. 3 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG) können Gemeinden diese Beiträge den Eigentümern, Erbbauberechtigten oder sonstigen Nutzungsberechtigten nach den Grundsätzen der §§ 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes M-V (KAG MV) auferlegen. Ein Satzungsrecht ergibt sich hierbei aus § 2 Abs. 1 KAG MV und aus § 5 Abs. 1 Kommunalverfassung M-V (KV MV).

 

Um größere Beitragsschwankungen wie im Jahr 2017 zu vermeiden, ist es fortan geplant den Beitragshebesatz jährlich zu kontrollieren und sofern nötig mittels Satzung anzupassen.

Da in den Jahren vor 2017 keine Gebührenanpassung vorgenommen wurde, musste im Jahr 2017 ein größeres Defizit der Vorjahre ausgeglichen werden, weshalb der Beitragssatz stark anstieg und es infolgedessen sogar zu Mehreinnahmen kam. Diese wurden im Veranlagungsjahr 2018 ausgeglichen. Nunmehr bedarf es keines weiteren Ausgleichs, sodass der Beitragssatz wieder auf ein normales Niveau reguliert werden kann.

Für das Verbandsgebiet Wiek wurden 2019 seitens des Wasser- und Bodenverbands folgende Beiträge veranlagt:

 

  • Gesamte Verbandsfläche:  2.544,3319 ha
  • Davon dingliche Mitglieder:        78,7660 ha
  • Veranlagungsfläche:   2.465,5659 ha
     

Dies resultierte in einem Verbandsbeitrag in Höhe von 45.543,67 Euro.

Gemäß beigefügter Gebührenkalkulation ergibt sich somit ein Hebesatz von 0,12 Euro / Berechnungseinheit (BE = je angefangene 100 m²).
Für Flächen innerhalb des Einzugsbereichs des Schöpfwerks Starrvitz ergibt sich ein Zuschlag von 0,07 Euro / Berechnungseinheit.

Für Flächen innerhalb des Einzugsbereichs des Schöpfwerks Bischofsdorf ergibt sich ein Zuschlag von 0,20 Euro / Berechnungseinheit.
Für Flächen innerhalb des Einzugsbereichs des Schöpfwerks Fährhof ergibt sich ein Zuschlag von 0,14 Euro / Berechnungseinheit.
Für Flächen innerhalb des Einzugsbereichs des Schöpfwerks Schmantevitz ergibt sich ein Zuschlag von 0,12 Euro / Berechnungseinheit.

Für Flächen innerhalb des Einzugsbereichs des Deiches B II 27 Parchow ergibt sich ein Zuschlag von 0,02 Euro / Berechnungseinheit.

Für Flächen innerhalb des Einzugsbereichs des Deiches B II 47 Wiek ergibt sich ein Zuschlag von 0,02 Euro / Berechnungseinheit.

 

Gemeinde Wiek: Gebührenübersicht je BE der letzten Jahre

 

2016

2017

2018

2019

Gebührensatz Wiek je BE

0,13 €

0,29 €

0,09 €

0,12 €

SW Starrvitz je BE

0,17 €

0,14 €

0,07 €

0,07 €

SW Bischofsdorf je BE

0,41 €

0,32 €

0,32 €

0,20 €

SW Fährhof je BE

0,23 €

0,70 €

0,28 €

0,14 €

SW Schmantevitz je BE

0,18 €

0,14 €

0,14 €

0,12 €

Deich B II 27 Parchow je BE

0,04 €

0,07 €

0,12 €

0,02 €

Deich B II 47 Wiek je BE

0,10 €

0,13 €

0,00 €

0,02 €

 

Nebst der Hebesatzanpassung wird die Satzung zur besseren Verständlichkeit und um Bestimmtheitsfehler vorzugreifen inhaltlich konkretisiert.

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wiek beschließt die beigefügte Satzung der Gemeinde Wiek über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes Rügen.

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 10

9

0

1

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://nordruegen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=230&TOLFDNR=4689&selfaction=print