17.06.2020 - 7.3 Antrag auf Haushaltssperre
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.3
- Gremium:
- Gemeindevertretung der Gemeinde Wiek
- Datum:
- Mi., 17.06.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:10
- Anlass:
- Sitzung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Protokoll
Die Gemeinde Wiek befindet sich in einer schwierigen Haushaltslage, die durch die wirt-schaftlichen Folgen der Pandemie-Verordnung und deren Auswirkung auf die Steuerein-nahmen auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene noch weiter verschärft wird. Derzeit ist nicht absehbar, ob und wie die öffentlichen Haushalte, und damit Wiek, von Land und / oder dem Bund von den zu erwartenden Mindereinnahmen entlastet werden. Es liegt somit in der Verantwortung der Kommunen Vorkehrungen zu treffen, die eine weitere Verschärfung der kritischen Haushaltslage minimieren.
Die FDP Fraktion beantragt deshalb:
Die Gemeindevertretung Wiek beschließt - zunächst wirksam bis zum 31.12.2020-
1. sich zunächst bis zum 31.12 2020 auf Ausgaben zu beschränken, zu denen sie als pflich-tige Ausgaben im Sinne der KV-MV § 2 verpflichtet ist.
2. eine sofortige grundsätzliche Haushaltssperre für alle, auch im Haushaltsplan hinterlegten, Ausgaben höher 1000€ mit Ausnahme von Personalkosten aus bestehenden Verträgen, lfd. Mietverträgen, lfd. Pachtverträgen, lfd. Leasingverträgen, lfd. Energieverträgen.
3. Der Personaleinsatz, z.B. im Tourismusbüro, ist auf das zulässige Minimum einzuschrän-ken. Dies gilt insbesondere in tourismusarmen Zeiten.
4. eine Absenkung der „Freigrenze“ der Bürgermeisterin auf 500€.
5. Alle Ausgaben, welche unter die Beschränkung unter (1) und (2) fallen, sind dem HA bzw. der GV zur Genehmigung vorzulegen. Dies kann auch im Rahmen eines elektronischen Um-laufverfahrens geschehen.
Im Rahmen der Diskussion werden die Anträge zu den Punkten 2 und 4 zurückgezogen. Punkt 5 des Antrages wird gestrichen.
Es erfolgt die Einzelabstimmung zu den verbleibenden Punkten
- Die Gemeindevertretung Wiek beschließt - zunächst wirksam bis zum 31.12.2020 - sich zunächst bis zum 31.12 2020 auf Ausgaben zu beschränken, zu denen sie als pflichtige Ausgaben im Sinne der KV-MV § 2 verpflichtet ist
Dafür 5 Dagegen 4 Enthaltung 1
- Die Gemeindevertretung Wiek beschließt - zunächst wirksam bis zum 31.12.2020 - der Personaleinsatz, z.B. im Tourismusbüro, ist auf das zulässige Minimum einzu-schränken. Dies gilt insbesondere in tourismusarmen Zeiten.
Dafür 4 Dagegen 6 Enthaltung 0