27.05.2020 - 5 Bürgerhinweise und Anträge
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Datum:
- Mi., 27.05.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
Protokoll
Bürger 1: ist Anwohner in Neuhof. Soweit er weiß gilt dort laut §39( Außenbereich), um Baurecht für Dauerwohnen zu schaffen müsste man einen B-Plan entwickeln lassen. Er will dort auch bauen und ist somit betroffen, warum stimmt der Bauausschuss jetzt auf einmal einfach mit „ja“ ab? (gemeint ist der B-Plan vom TOP 4.1)
Herr Zimpel erklärt, dass man auf Antrag einen städtebaulichen Vertrag mit der Gemeinde über das Aufstellen eines B-Planes abschließen kann. Die Kosten muss der Antragsteller tragen. Und über diesen Weg kann man ein Dauerwohnen auch im Außenbereich ermöglichen. Er schlägt Bürger 1 vor, dass sich dieser mit Herrn Petermann zusammenschließen könnte und sie sich somit die Kosten für einen B-Plan teilen könnten.
Bürger 1: lehnt diesen Vorschlag ab und fragt, ob dann am Ende wirklich immer der Antragsteller die Kosten trägt oder ob diese öfter auch mal von der Gemeinde übernommen werden.
Herr Zimpel antwortet, dass eine Bearbeitung des B-Planes erst beginnt nachdem das Geld gezahlt wurde.
Bürger 1: Früher gab es den Surferstrand in Neuhof, nach dem dieser von der BVVG verkauft wurde, wird dieser nun vom neuen Eigentümer abgesperrt und für die Öffentlichkeit unzugänglich gemacht. Darf das sein? Muss ein Strand nicht immer freizugänglich sein für die Öffentlichkeit? Und warum hat die Gemeinde damals dem Verkauf zugestimmt?
Herr Bruhn: Die Gemeinde wurde damals beim Verkauf des Grundstückes nicht beteiligt und hat somit keine Zustimmung erteilt.
Bürger 1: Zudem wurde der Strand mit Hilfe eines Walls, welcher aus Bauschutt besteht, abgesperrt. Er hat dies schon öfter im Ordnungsamt vom Amt Nord- Rügen angezeigt, aber das scheint niemanden zu interessieren. Als man sich allerdings über Steine an seinem Grundstück beschwerte, wurde sofort reagiert und er musste seine Steine sofort wegräumen.
Bei Herrn Petermann liegen auch Steine am Grundstück diese dürfen auch liegen bleiben. Generell ist ihm im Amtsbereich(z.B. Lohme) öfter aufgefallen, dass Steine direkt an der Straße liegen und alle können Sie liegen lassen, weil es dort das Ordnungsamt nicht interessiert. Er hat bereits vor einem Jahr mehrere Anträge und Beschwerden gestellt, diese blieben bis heute vom Ordnungsamt unbeantwortet.