05.08.2020 - 4.1 Billigung der Kalkulation zur Satzung über die ...

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Protokoll

Die Kurabgabe wird gemäß der vorliegenden Kalkulation angepasst.

Neu ist die Berücksichtigung des Aufwands, der mit dem Aufenthalt ortsfremder Hunde verbunden ist (Hundetoiletten, zusätzliche Reinigung). Dieser Aufwand soll auf die Hundehalter entsprechend umgelegt werden.

 

Der Sozialsusschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung:

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Beschluss

Beschlussvorschlag:

 

Gemäß § 22 Abs.3 Nr.11  der der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg–Vorpommern (KV M-V) i. d. F. d. Bek. vom 13.Juli 2011 (GVOBl.M-V S.777) und der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) i.d.F.d.Bek. vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V Nr.7 S.146) und aus Gründen der Rechtssicherheit billigt die Gemeindevertretung der Gemeinde Wiek die beiliegende Kalkulation der Kurabgabe

 

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 4

4

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage