05.08.2020 - 4.2 Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe der G...

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Protokoll

         Amt: Bereitstellung der Richtlinien über die Festlegung eines Erholungsortes für die Gemeindevertreter

§ 6 Punkt 2: Streichung der Worte „Grundwehr- und Zivildienstleistende bis zum vollendeten 27. Lebensjahr

Vorschlag: Kurabgabesätze werden gemäß Seite 4 Kalkulation angepasst

Ergänzung § 5 Befreiung: Familienangehörige 1. Grades zu Besuchszwecken im Haushalt bei Ihrer Familie.

Der Sozialsusschuss empfiehlt die Änderungen mit aufzunhemen und dann folgende Beschlussfassung:

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Beschluss

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der  Gemeinde Wiek  beschließt aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg–Vorpommern
Mecklenburg–Vorpommern (KVM-V) vom 13.Juli 2011 (GVOBl. M-V S.777) und der §§ 1, 2, 11 und 17 des
Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) i.d.F.d.Bek. vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V Nr.7 S.146), zul. geänd. durch Artikel 2 des
Gesetzes vom 13. Juli 2011 (GVOBl. S.777, 833) beiliegende Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe der Gemeinde Wiek

 

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 4

4

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage