10.06.2020 - 6.6 Festlegung der Erheblichkeits- und Geringfügigk...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Protokoll

Herr Mielke und Herr Heinemann nehmen wieder an der Sitzung teil. Herr Mielke übernimmt wieder die Leitung der Sitzung.

Die Gemeinde hat, bei vorliegenden Tatbeständen des § 48(2) KV M-V, unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen. Der § 48 KV M-V enthält eine Reihe unbestimmter Rechtsbegriffe, die mit Zahlen auszufüllen sind. Die konkrete Festsetzung liegt im Ermessen der Gemeinde und ist mittels eines einfachen GV-Beschlusses zulässig. 

Die Kämmerei empfiehlt die in der Anlage 2 genannten Festsetzungen.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Glowe beschließt die Erheblichkeits- und Geringfügigkeitsgrenzen lt. vorliegendem Vorschlag.

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 8

8

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://nordruegen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=240&TOLFDNR=4530&selfaction=print