10.06.2020 - 6.9 Aufstellungsbeschluss über die 5. Änderung und ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.9
- Datum:
- Mi., 10.06.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauleitplanung
- Bearbeiter:
- Birgit Riedel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Protokoll
Die Gemeinde Glowe hat 2005 den Bebauungsplan Nr. 5 „Am Süßling“ beschlossen, u.a. mit einem Bereich für betreutes Wohnen. Aufgrund privater Eigentumsverhältnisse wurde das in der Gemeinde dringend benötigte Projekt vom Eigentümer trotz vielfältiger Bemühungen seitens der Gemeinde nicht umgesetzt. Daraufhin hat sich die Gemeinde für einen neuen Standort mit einem neuen Vorhabenträger im Bereich der Boddenwiesen entschieden. Das Planverfahren für den neuen B-Plan Nr. 35 „seniorengerechtes und barrierefreies Wohnen“ wird demnächst erfolgreich beendet. Da die Gemeinde keinen Bedarf für 2 Standorte nachweisen kann, muss der Bereich WA „Betreutes Wohnen“ im B-Plan Nr. 5 „Am Süßling“ aufgehoben werden. Die Aufhebung und Änderung eines Bebauungsplanes hat in einem Verfahren wie die Aufstellung eines Bebauungsplanes zu erfolgen. Mit dem Aufstellungsbeschluss wird das Planverfahren zur Teilaufhebung und Änderung eingeleitet. Mit einer Veränderungssperre werden die Planungsziele (Aufhebung/Änderung Standort betreutes Wohnen) bis zum Abschluss des Planverfahrens gesichert.
Beschluss
Beschluss:
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Glowe beschließt, dass der Teilbereich „betreutes Wohnen“ des B-Planes Nr. 5 „Am Süßling“ aufgehoben und die Zweckbestimmung des Parkplatzes für das betreute Wohnen geändert werden soll (Geltungsbereich der 2. Aufhebung und 5. Änderung in der Anlage).
- Der Vorentwurf der 2. Teilaufhebung und 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Am Süßling“ und der Vorentwurf der Begründung werden gebilligt.
- Mit den Vorentwürfen des Planes sowie der Begründung sind nach § 3 Abs. 1 BauGB die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und nach § 4 Abs. 1 BauGB die frühzeitige Behördenbeteiligung durch das Amt Nord-Rügen durchzuführen.
Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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998,4 kB
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