16.09.2020 - 4 Bericht des Bürgermeisters über Beschlüsse des ...

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Protokoll

Gemäß § 31 Abs. 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern sind in nicht öffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse spätestens in der nächsten öffentlichen Sitzung bekannt zu geben.

 

Im nicht öffentlichen Teil der Sitzung der Gemeindevertretung vom 17. Juni 2020 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

 

  • Zustimmung zum Verkauf einer Garage
  • Einführung und Nutzung elektronischer Meldeschein
  • Entscheidung über einen Antrag auf Nutzung von Flurstücken der Flur 1, Gemarkung Wiek
  • Entscheidung zur Verpachtung einer Teilfläche aus einem Flurstück der Flur 1, Gemarkung Wiek,
  • Verkauf einer Teilfläche aus einem Flurstück der Flur 1 Gemarkung Wiek
  • Tausch von Teilflächen aus Flurstücken der Flur 1 Gemarkung Wiek
  • Versagung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB für das Vorhaben: Neubau von einem Wohnhäusern zur Vermietung an wechselnde Gäste (Ferienhaus)
  • Vergabe der Gastro-Versorgung bei den Kreidebrückenkonzerten 2020
  • Genehmigung der Eilentscheidung zur Auftragsvergabe der Reparatur des Fahrzeuges der Freiwilligen Feuerwehr Wiek
  • Billigung einer Eilentscheidung der Bürgermeisterin zur Auftragsvergabe Lieferung von Schulbüchern und Arbeitsheften für die Grundschule Wiek

 

In der nicht öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 26. August 2020 erfolgten folgende Beschlussfassungen

 

  • Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach §36 BauGB zum Vorhaben:- Neubau Wohnhaus mit Doppelgarage
  • Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach §36 zum Vorhaben: Neubau von einem Wohnhaus
  • Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach §36 BauGB zum erneuter Antrag (geänderte Unterlagen) auf Neubau von 36 Ferienwohnungen, 2 Gewerbeeinheiten und einer Tiefgarage und Anträgen auf Abweichungen „Yachthafenquartier Wiek“
  • Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB zum Vorhaben Neubau Ferienhaus mit Befreiung
  • Nachbesetzung eines Mitarbeiters für die Tourismusinformation der Gemeinde Wiek)

 

 

Nach § 6 der Hauptsatzung hat die Bürgermeisterin Befugnisse im Rahmen der ihr übertragenen Wertgrenzen. Über die in diesem Rahmen getroffenen Entscheidungen hat die Bürgermeisterin die Gemeindevertretung zu informieren.

 

Im Rahmen dieser Befugnisse wurde keine Entscheidung getroffen:

 

 

Bericht zu den Anträgen auf Beschilderung

 

Frau v. Buddenbrock: beantragt eine Sondersitzung zum Thema Breitbandausbau am 01.102020