16.09.2020 - 6.6 Antrag auf Errichtung der Verkehrszeichen "eing...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Protokoll

Im letzten Jahr gab es bereits einen Antrag auf Errichtung eines eingeschränkten Halteverbots durch das hohe Aufkommen von parkenden Autos vor der Kindertagesstätte. Dieser wurde von der Straßenverkehrsbehörde abgelehnt. Nach erneuter Begutachtung und Vorortbegehung, am 31.08.2020, mit Herrn Haase von der Unteren Straßenverkehrsbehörde, wurde festgestellt, dass die Aufstellung der VZ 286 „eingeschränktes Halteverbot“ gegeben ist. Dadurch soll u. a. gewährleistet werden, dass die Kinder ohne Einschränkungen gebracht und geholt werden können. Die Beschilderung macht auch nur in diesem Straßenabschnitt (vor der Kindertagesstätte) Sinn, da sich auf der kurzen Strecke von der Gerhart-Hauptmann-Straße kommend eine Grundstücksauffahrt befindet und im Kurvenbereich ebenfalls nicht geparkt werden darf. Die Ahndung von Parkvergehen wird durch das Amtes Nord-Rügen vorgenommen.     

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wiek beschließt, dass Amt Nord-Rügen zu beauftragen, einen Antrag bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde, dem Landkreis Vorpommern-Rügen auf Aufstellung der Verkehrszeichen 286 – „eingeschränktes Halteverbot“ zu stellen.

 

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 10

10

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage