16.09.2020 - 6.7 Nutzung der Turnhalle durch die Wieker Blasmusi...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Protokoll

Mit Schreiben vom 02.09.2020 beantragte der Vorstand der Wieker Blasmusik e.V. die Nutzung der Turnhalle in Wiek für Proben der Blasmusik. Bedingt durch die aktuellen Bestimmungen der Verordnung der Landesregierung zur weiteren schrittweisen Lockerung der coronabedingten Einschränkungen des öffentlichen Lebens in Mecklenburg-Vorpommern

(Corona-Lockerungs-LVO M-V) können keine Proben im Probenraum erfolgen. Bisher wurden die Proben im Freien durchgeführt. Aufgrund der kommenden Witterungsverhältnisse ist das künftig nicht mehr möglich. Daher sollen die Proben freitags für

maximal 1 Stunde  in der Turnhalle erfolgen. Die Nutzungsgebühren werden von dem Verein übernommen. Ein Hygieneplan der Wieker Blasmusik e.V. entsprechend der Corona-lockerungs-LVO M-V ist beiliegend.

 

Hinweis:

Die Reinigung der Turnhalle ist derzeit aus Kostengründen nur für den Schulsport ausgeschrieben. Die fachmännische Reinigung der Halle nach der Nutzung durch Dritte muss separat erfolgen, wobei die Kosten vom Nutzer zu tragen sind. Ein entsprechender Vertrag mit einer Reinigungsfirma sollte der Verein vor Beginn der Nutzung vorlegen.

 

Frau Bonau (Schulleiterin): befürwortet die Durchführung der Proben der Blasmusik in der Turnhalle am Freitag Abend; sieht keine Bedenken bis zum nächsten Schulbetrieb am Montag

 

Frau Brüdgam: unterbreitet den Vorschlag, dass alle Vereine einen Belegungs/Nutzungsplan erstellen und die Gemeindevertretung befindet darüber

 

Frau Knebusch: spricht sich für Zustimmung über die Nutzung durch die Vereine aus; sie verweist auf die Erfahrungen in der Schule in Altenkirchen und mahnt, dass die Entscheidung darüber  nicht lange hinaus gezögert werden sollte

 

Der Beschluss ist wir folgt zu ergänzen:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wiek beschließt, die Nutzung der Turnhalle durch die Wieker Blasmusik e.V. entsprechend den Auflagen der Corona-Lockerung-LVO M-V zu genehmigen. Die Reinigung der Turnhalle ist dabei durch die Vereine sicher zu stellen Die Anträge der kinderfördernden Vereine sind gleich zu behandeln.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wiek beschließt, die Nutzung der Turnhalle durch die Wieker Blasmusik e.V. entsprechend den Auflagen der Corona-Lockerung-LVO M-V zu genehmigen. Die Reinigung der Turnhalle ist dabei durch die Vereine sicher zu stellen Die Anträge der kinderfördernden Vereine sind gleich zu behandeln.

 

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 9

8

0

1

1

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage